Andrzej Kaluza

Polen in Deutschland Einbildungen und Tatsachen über eine Minderheit

Polen in Deutschland Einbildungen und Tatsachen über eine Minderheit


Die Ungenauigkeit der Formulierung „Polen in Deutschland“ ist ihrer ethnisch-kulturellen Zuschreibung geschuldet sowie der Tatsache, dass die Einwanderer aus Polen, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der BRD, in der DDR und im vereinigten Deutschland niedergelassen haben, sich häufig durch eine fließende Identität auszeichnen. Es handelt sich dabei um eine sehr große und diverse Gruppe, was sowohl auf die westdeutsche Gesetzgebung zurückzuführen ist, die den ehemaligen BürgerInnen des Deutschen Reiches und den Angehörigen der deutschen Minderheiten in Mittelosteuropa die Ansiedlung erleichterte, als auch auf die, ab den 1980er Jahren, recht liberale Passpolitik der Volksrepublik Polen. Die deutsch-polnischen Streitigkeiten und Missverständnisse betreffen vor allem die Identität der etwa eineinhalb Millionen „AussiedlerInnen“ sowie die rechtlichen Regelungen für diese Gruppe, die, mit Hinweis auf ihre deutsche Abstammung, die Staatsbürgerschaft der BRD bekam und gleichzeitig oft die polnische Staatsangehörigkeit behielt. Die Zahl der in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen aus Polen, die ausschließlich die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, wird 2020 auf rund 700.000 Personen geschätzt. Insgesamt spricht man heute von rund 2,2 Mio. dauerhaft in Deutschland lebenden MigrantInnen aus Polen.

Gibt es eine „polnische Minderheit“ in Deutschland?

 Der Streit um die Identität der Einwanderer aus Polen, der durch patriotische Rhetorik und „Germanisierungsängste“ (→ deutsche und polnische Erinnerungskultur → Stereotype) geschürt wird, entzündet sich vor allem an der These, dass der „polnischen Minderheit in Deutschland“ zwei Millionen Menschen angehören. Folglich werden alle Einwanderer aus Polen dazu gezählt, unabhängig von ihrer persönlichen Biografie und Entscheidung bezüglich der eigenen Identität.

Bei den Parteien im „Identitätsstreit“ handelt es sich auf der polnischen Seite um Journalisten und Publizisten polnischer Medien im In- und Ausland, um nationalkonservative PolitikerInnen, um Funktionäre und Funktionärinnen polnischer Organisationen in Deutschland (die paradoxerweise häufig selbst SpätaussiedlerInnen sind), seltener um Wissenschaftler und Diplomaten. Die konservative Regierung der PiS (Recht und Gerechtigkeit) weist hin und wieder auf die Problematik hin, zuletzt auch im Kontext des 30. Jahrestages des Deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages 2021 → Grenze. Auf der deutschen Seite fehlt es praktisch an öffentlichen Diskussionsbeiträgen zu diesem Thema; zu dieser Frage äußern sich u. a. VertreterInnen des Büros des Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie des Büros des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Beamte des Auswärtigen Amtes und VertreterInnen von Institutionen, die mit den Alltagsproblemen von Migranten und Aussiedlern zu tun haben, z. B. MitarbeiterInnen der Ämter, die berufliche Qualifikationen verifizieren, der Rentenkassen und der Schulaufsichtsbehörden. Das Interesse deutscher Akademiker und Journalisten an dieser Problematik ist gering, und auch deutsche Politiker beschäftigen sich nur selten damit. Es lässt sich daher eine deutliche Asymmetrie in der Wahrnehmung des Problems und der darüber geführten Debatte erkennen – in Polen landet es gelegentlich in den Schlagzeilen; in Deutschland dagegen fällt diese Angelegenheit in den Kompetenzbereich anonymer Beamten, und die breite Öffentlichkeit wird weder ausführlich noch regelmäßig darüber informiert. Dennoch wird in vielen Berichten in den polnischen Medien in diesem Zusammenhang von einer konsistenten, von „oben angeordneten“ deutschen Politik ausgegangen, die als „nationalistisch“, „restriktiv“ oder gar „antipolnisch“ bezeichnet wird (Sakson 2012, 157–184).

Das Narrativ der meisten polnischen DebattenteilnehmerInnen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Polen sind seit mindestens hundertfünfzig Jahren ein untrennbarer Bestandteil der deutschen Städte und Dörfer. Sie wanderten als Industrie- und LandarbeiterInnen ab Mitte des 19. Jhs. in die deutschen Länder ein, gründeten Familien und pflegten ihre polnische Identität, die sie von Generation zu Generation weitergaben. In den 1920er Jahren durften die in der Weimarer Republik lebenden Polen sich rühmen, einer „nationalen Minderheit“ anzugehören, deren Vertretungsorgan der 1922 gegründete Bund der Polen in Deutschland (Związek Polaków w Niemczech, ZPwN) war. 1940 verboten die Nationalsozialisten polnische Organisationen und Vereine und beschlagnahmten deren Eigentum. Tausende polnische Vereinsfunktionäre starben in Konzentrationslagern, und die Verfolgung von Angehörigen der polnischen Minderheit war an der Tagesordnung. Nach dem Zweiten Weltkrieg reaktivierten Mitglieder der „alten Emigration“ in Westdeutschland die Vorkriegsorganisationen – ihre Forderungen nach Wiederherstellung des „Minderheitenstatus“, Rückerstattung des geraubten Vermögens und Rehabilitierung ihres Führungspersonals, das in der NS-Zeit verfolgt oder ermordet worden war, konnten sie allerdings nicht durchsetzen. Durch die massenhafte Auswanderung von „AussiedlerInnen“ im Rahmen der „Familienzusammenführung“ sowie von Mitgliedern und Sympathisanten der Solidarność Ende der 1980er Jahre wurde die Polonia in Westdeutschland gestärkt. Die Zahl der polnischsprachigen BewohnerInnen Deutschlands liegt heute bei etwa zwei Millionen, und obwohl sie im Großen und Ganzen gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind, fühlen sie sich weiterhin in gewisser Weise als Polen. Dies betrifft auch die „AussiedlerInnen“, die nach diesem Narrativ lediglich die deutsche Gesetzgebung „ausgenutzt“ haben, um Polen zu verlassen. Die zentrale Forderung der meisten polnischen Organisationen in Deutschland, die im Dachverband „Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland“ zusammengeschlossen sind, und des Bundes der Polen in Deutschland „Rodło“ bestand im letzten Jahrzehnt darin, als „nationale Minderheit“ anerkannt zu werden, beziehungsweise den nach dem Krieg verlorenen Status „wiederzuerlangen“, wodurch den polnischen Gruppen in Deutschland materielle Hilfe rechtlich garantiert wäre. Dabei handelt es sich um eine recht umfangreiche organisatorische und finanzielle Unterstützung durch den deutschen Staat, die Kultur- und Bildungsarbeit möglich machen und der Vertiefung der polnischen Identität dienen würde. Nach Auffassung der polnischen Organisationen in Deutschland sowie konservativer Politiker und Medien in Polen haben alle bisherigen polnischen Regierungen nach 1989 (mit Ausnahme der PiS-Regierung 2005–2007 und nach 2015) dabei versagt, dieser Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. So ist man u. a. enttäuscht, dass die Regierung in Warschau 1991 im Vertrag über gute Nachbarschaft einer Regelung zustimmte, die den Polen in Deutschland Rechte verweigerte, die der deutschen Minderheit in Polen eingeräumt wurden. Der offizielle Standpunkt des polnischen Außenministeriums, das in späteren Verhandlungen die Frage des Minderheitenstatus nicht ausdrücklich aufgriff, wird als „zu nachgiebig“ gegenüber der deutschen Position kritisiert. Charakteristische Beispiele für die polnische Sichtweise sind das Interview mit dem ehemaligen Vorsitzenden des Bundes der Polen in Deutschland Marek Wójcicki und der von Krzysztof Rak verfasste Bericht des Vereins „Wspólnota Polska“ (Polnische Gemeinde bzw. Polnische Gemeinschaft), (Marek Wójcicki, Nie damy się zgermanizować, in: Angora vom 22.5.2011 und Rak 2010).  Teile der polnischen Wissenschaftswelt vertreten in dieser Frage eine andere Ansicht (Stanisław Żerko, Polacy w Niemczech – wątpliwa mniejszość, in: Rzeczpospolita vom 26.3.2010).

Ein unbestreitbarer Erfolg der polnischen Organisationen waren die Ergebnisse der Gespräche im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag des Vertrages 2011: u. a. die Rehabilitierung polnischer Funktionäre, die in der NS-Zeit verfolgt wurden; die Gründung der digitalen Dokumentationsstelle „Porta Polonica“, die der Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland gewidmet ist; die Ernennung von Polonia-Beauftragten auf Landesebene sowie die Schaffung einer zentralen „Geschäftsstelle der Polonia“ in Berlin, deren Aufgabe es ist, die Aktivitäten der polnischen Organisationen im Bereich Kultur und Bildung zu koordinieren. Hauptgrund für die deutsche Zögerlichkeit, die Vertragsbestimmungen umzusetzen, ist jedoch, nach Ansicht der VertreterInnen der polnischen Organisationen, die Nichtanerkennung als Minderheit. Die deutsche Polonia kritisiert nicht nur die, ihrer Meinung nach, zu geringe Förderung der polnischen Organisationen (etwa 300.000 Euro aus Bundesmitteln), sondern auch die intransparenten Kriterien bei der Beantragung deutscher Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten der Polen. Dies wird umso mehr bemängelt, als die Deutschen in Polen (→ deutsche Minderheit – obwohl sie nur wenige seien, nämlich rund 200.000 Personen –, von polnischer Seite wesentlich mehr Hilfe erhielten, z. B. für die Bildungsarbeit der Minderheit.

Es fällt schwer, diesbezüglich die offizielle deutsche Sichtweise oder auch nur den vorherrschenden Tenor in den deutschen Medien wiederzugeben, denn man sucht vergeblich nach Stellungnahmen von Politikern oder Debatten zu diesem Thema. Der hier vorgestellte Standpunkt stützt sich auf die langjährige Beobachtung der wenigen Stimmen und einzelne Äußerungen von Bundes- und Länderbehörden (Siehe das Gespräch mit dem Bundesbeauftragten für Aussiedler und nationale Minderheiten Christoph Bergner, Die meisten Aussiedler haben sich gut integriert, in Berliner Zeitung vom 21.1.2010).  Bei der Problematik, ob die Polen den Status einer nationalen Minderheit erhalten sollten, scheint in der deutschen Politik zweierlei unstrittig zu sein. Erstens, Deutschland verfolgt in dieser Frage eine starre Herangehensweise und gewährt nur wenigen, ausgewählten und zahlenmäßig kleinen nationalen Gruppen, die seit Jahrhunderten auf deutschem Boden leben – den Dänen, Friesen, Sorben und Roma (die in Deutschland als Sinti und Roma bezeichnet werden) –, weitreichende Rechte und damit einhergehend großzügige Fördermittel. Zweitens, die deutschen Behörden erkennen die in Deutschland lebenden Polen nicht als ethnische Minderheit an, mit der Begründung, dass man diese Rechte nicht Migrantengruppen gewähren könne. Ein solcher Schritt würde, so befürchtet man, einen Präzedenzfall schaffen und womöglich andere ethnische Einwanderergruppen auf den Plan rufen, es den Polen gleichzutun. Es herrscht die Überzeugung, die in Deutschland lebenden Migranten sollten sich in die deutsche Gesellschaft integrieren, während die – besonders ab den 1960er Jahren – unverantwortliche deutsche Politik in diesem Bereich zu einer übermäßigen Isolation der zahlreichen ausländischen Milieus geführt habe.

Bei der Gruppe, um die es im deutsch-polnischen Vertrag geht („Personen, die polnischer Abstammung sind, oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“), handelt es sich also in erster Linie um AussiedlerInnen. Es geht bei dem Streit um den „Minderheitenstatus“ im Grunde um die Stärke, die Stellung und die Interessen dieser Gruppe. Aus Sicht der deutschen Behörden haben die AussiedlerInnen freiwillig die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und sich dabei auf ihre deutschen Wurzeln und ihre deutsche Identität berufen. Die gesetzlichen Regelungen, dank derer so viele polnische Einwanderer in den 1980er Jahren den Aussiedlerstatus und die Staatsangehörigkeit der BRD erhielten, sorgten zudem dafür, dass die neuen Bürger in das Sozialversicherungssystem aufgenommen wurden (quasi zu Vorzugsbedingungen, als wären sie von Anfang ihrer Berufslaufbahn an Beitragszahler in der BRD gewesen) – ein Akt der Solidarität mit den „Deutschen aus dem Osten“, der die Integration in die deutsche Gesellschaft befördern sollte. Das Wahlrecht, der rechtliche Anspruch der AussiedlerInnen auf diverse Sozialleistungen und vor allem der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt überstiegen bei weitem die staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfe, die anderen Migrantengruppen zustand. Würden deutsche Stellen heute die polnischen AussiedlerInnen als nationale Minderheit anerkennen, wäre dies nicht nur ein rechtlicher Präzedenzfall, man würde auch die bevorzugte Einbürgerung und Integration der AussiedlerInnen rechtfertigen müssen, die jahrzehntelang von der Regierung, der Opposition und den Wählern als „Kriegsfolgenausgleich“ akzeptiert worden war. Eine ähnliche Vorzugsbehandlung genossen auch die AussiedlerInnen aus Rumänien, Ungarn, Jugoslawien und den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Doch in keinem dieser Fälle wurde die Forderung laut, als nationale Minderheit anerkannt zu werden – z. B. reklamierten die AussiedlerInnen aus Rumänien für sich nicht den Status der rumänischen (oder ungarischen) Minderheit in Deutschland.

Beide Ansätze, sowohl der polnische wie auch der deutsche, erweisen sich als anachronistisch und eindimensional. Die in Polen vorherrschende Sichtweise berücksichtigt nicht den Umstand, dass man von Polen nach Deutschland ausreisen konnte, ohne sich als Pole zu fühlen. Die Tatsache, dass die meisten AussiedlerInnen bis heute Polnisch sprechen und weiterhin Kontakt zu ihrer Herkunftsregion pflegen, heißt nicht automatisch, dass alle diese Personen sich als Polen betrachten (Hinsichtlich der Identität von SpätaussiedlerInnen siehe Stola 2012 und Schmidt 2009).  Die Deutschen dagegen, die großen Wert auf formaljuristische Lösungen legen, betrachten die Integration der AussiedlerInnen als abgeschlossen und tragen dadurch nicht dazu bei, Verständnis zu wecken für die komplexe Identität und die kulturellen Aspirationen der AussiedlerInnen, wozu der Vertrag von 1991 Deutschland verpflichtet. Beide Standpunkte ignorieren auf ähnliche Art und Weise die Wirklichkeit, indem sie versuchen, allen beziehungsweise einem Großteil der Migranten polnische oder deutsche ethnisch-kulturelle Merkmale zuzuschreiben. Einer dauerhaften Verständigung ist diese Situation nicht dienlich. Eine Brücke ließe sich schlagen, wenn beide Seiten das Phänomen der „kulturellen Hybridisierung“ anerkennen würden, die vor allem bei den Teilnehmenden am deutsch-polnischen Dialog sowie Teilen der jungen Generation zu beobachten ist, d. h. die Dynamik individueller Identitätsentscheidungen akzeptieren würden, die darin bestehen, dass man sich Elemente beider Kulturen aneignet. Es sei darauf hingewiesen, dass Deutschland – in den letzten zehn Jahren noch einmal verstärkt – eine multikulturelle Gesellschaft mit einem ausgebauten Integrationssystem und einem vorbildlichen Einbürgerungsmodell geworden ist. Dies betrifft auch die Aufnahme der neuen BewohnerInnen, in diesem Fall der „neuen Polinnen und Polen“, denen in der Regel keine Identitätskonflikte drohen.

Doch die meisten AussiedlerInnen, vor allem jene, die schon lange in Deutschland ansässig sind, leben „im Verborgenen“, unberührt von den Diskussionen, die über sie geführt werden. Es lässt sich nicht viel mehr über sie sagen, als dass sie früher einmal in Polen gelebt und sich dann aus freien Stücken in Deutschland niedergelassen haben. Das Geheimnis ihrer Identität liegt in der Geschichte ihrer Auswanderung.

„Alte Emigration“: Polen im Ruhrgebiet

 Slawische, oder ganz konkret polnisch klingende Namen (z. B. Fernsehpersönlichkeiten wie Jörg Pilawa, Marietta Slomka und Bastian Pastewka) sind in Deutschland keine Seltenheit. Personen mit solchen Nachnamen verweisen häufig auf ihre Herkunft „aus dem Osten“ oder bezeichnen sich als Nachfahren polnischer Erwerbsemigranten im 19. Jh. Trotz der vielen polnischen Namen in Deutschland wird der Beitrag der polnischen Emigration zur deutschen materiellen Kultur und zur Kultur des Alltagslebens nicht öffentlich reflektiert. Eine gewisse Sensibilität gegenüber den polnischsprachigen Einwanderern herrscht bis heute noch im Ruhrgebiet – allerdings handelt es sich dabei um ein „Nischenbewusstsein“. Es gibt keine oder so gut wie keine deutschen Familien mit polnischen Wurzeln, in denen die polnische Tradition und Sprache seit Generationen von den Älteren an die Jüngeren weitergegeben wird. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte haben sich die polnischstämmigen Familien assimiliert, so dass sie heute kein „Verbindungsglied“ mehr sind zwischen den verschiedenen Auswanderungswellen. Der Standpunkt der polnischen Funktionäre in Deutschland und mancher Politiker in Polen, die sich auf das Wirken der „alten Emigration“ berufen, ist irreführend, denn es setzt die reale Existenz einer solchen Gruppe voraus. Selbst das polnische Außenministerium ist nicht völlig frei von Vorstellungen dieser Art: Im Rahmen der Verhandlungen am „Runden Tisch“ 2010 und 2011 wurde die Ansicht vertreten, es sei möglich, den Minderheitenstatus zu erhalten, zumindest was die in Deutschland „ansässigen“ Polen betreffe, die Angehörigen der „alten Emigration“, die nachweisen könnten, dass sie seit Generationen in Deutschland leben. Diese (in Deutschland auch als Ruhrpolen bezeichnete) Gruppe existiert heute jedoch schlichtweg nicht mehr (Wóycicki 2000, S. 89).

Polnische Ansiedlung in Deutschland während der Industrialisierung

 Die Geschichte der Polen in Deutschland reicht bis ins Mittelalter zurück, als diese zum Studieren oder Handeln in den deutschen Sprachraum kamen. Migration fand auch im Zusammenhang mit der Reformation und Kontakten zwischen den Glaubensschwestern und -brüdern des Lutheranismus und des Trinitarismus statt. Darüber hinaus suchte mancher deutsche Landesfürst nach dem verheerenden Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) nach neuen BewohnerInnen für seine Gebiete – wie groß die damalige Migration war, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Infolge der gescheiterten polnischen Aufstände im 19. Jh. zogen Wellen politischer Flüchtlinge aus Polen – Soldaten und Offiziere und deren Familien – aus Furcht vor Repressionen des Zarentums durch Deutschland. Ihr Ziel war vor allem Paris, aber viele von ihnen ließen sich in Dresden, Leipzig, Frankfurt am Main, in der Pfalz und in Baden nieder (→ edler Polepolnische Freiheit.

Polen wurden nicht nur durch Migration, sondern auch durch die Ausdehnung des preußischen Territoriums nach Osten zu deutschen StaatsbürgerInnen. Die Annexion Schlesiens und die Teilungen Polens im 18. Jh. führten dazu, dass zu Beginn des 19. Jhs. in Preußen etwa 1,5 Mio. Menschen im Alltag Polnisch sprachen. Bis zur Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 wuchs diese Bevölkerungsgruppe auf etwa 2,5 Millionen Menschen an, die in ihrer überwiegenden Mehrheit die Grenzgebiete bevölkerten. Nur relativ wenige Polen – um nur die Adelsfamilien Raczyński und Radziwiłł zu nennen – zogen nach Berlin, um am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben der preußischen Hauptstadt teilzunehmen. Erst die massive Modernisierung und Industrialisierung vieler Gebiete Deutschlands – vor allem des Ruhrgebietes und der großen Industriestädte, wie Hamburg oder Bremen – in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. führte zu einer verstärkten Nachfrage nach Industriearbeitern, die vor allem in den vorwiegend von Großpolen, Oberschlesiern, Pommern, Ermländern und Masuren bewohnten wirtschaftlich rückständigen Grenzgebieten Preußens angeworben wurden. Die dadurch fehlenden Arbeitskräfte auf den Gütern der Junker wurden notdürftig durch polnische Landarbeiter ersetzt, die aus dem russischen (Kongresspolen) und dem österreichischen Teilungsgebiet (Galizien) kamen. Diese erhielten nur zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen und unterlagen der polizeilichen Aufsicht – mussten sich regelmäßig melden und durften das Landgut nicht ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers verlassen. Die berühmt-berüchtigten Ausweisungen von Polen, die aus Galizien und Kongresspolen stammten, zwischen 1885 und 1890 sollten der illegalen Einwanderung einen Riegel vorschieben, doch auf Druck der Junker, die dringend Arbeitskräfte benötigten, nahmen die preußischen Behörden von dieser Politik schnell wieder Abstand. Bereits 1890 wurde 20.000 polnischen LandarbeiterInnen die Einreise erlaubt, und ihre Zahl wuchs von Jahr zu Jahr. Meist wurden sie in der Landwirtschaft beschäftigt, in Hamburg, Bremen und Lübeck fanden sie jedoch auch in Industriebetrieben und im Dienstleistungsbereich Beschäftigung. Während die Polen sonst jedes Jahr im Herbst Deutschland wieder verlassen mussten, wurde ihnen im Ersten Weltkrieg verboten, nach Hause zurückzukehren, da allgemeiner Arbeitskräftemangel herrschte. Aus den besetzten Gebieten (Kongresspolen und Galizien) wurden damals weitere 500.000–700.000 ArbeiterInnen nach Deutschland deportiert.

Während sich vor 1871 polnischsprachige Bürger Preußens nur selten außerhalb ihrer Heimatgegend niederließen, waren es zwanzig Jahre später bereits etwa 100.000 Personen, die ihre Heimatorte verließen. Ende des 19. Jhs. stieg ihre Zahl auf 300.000, und unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg waren es etwa 750.000 Personen. Allein in Berlin lebten 1914 etwa 100.000 Polen. Obwohl die MigrantInnen an Rhein, Ruhr und Elbe die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, unterschieden sie sich in Sprache, Tradition und Lebensweise erheblich von ihren Nachbarn. Die damaligen Einwanderer waren mehrheitlich Kleinbauern, Kleinstädter und zum Teil Handwerker und Dienstleister. Große Bergwerke, Stahlhütten und Industriebetriebe boten ihnen neue Möglichkeiten, sich ökonomisch und gesellschaftlich zu integrieren.

Vor der Vereinigung Deutschlands hatten die deutschen Behörden und die polnischsprachige Bevölkerung in den östlichen Grenzgebieten Preußens so etwas wie einen Modus Vivendi gefunden. Der Germanisierungsdruck war nicht allzu stark, und die polnische Sprache wurde in Ämtern, Volksschulen, Gerichten und in der Kirche zugelassen. Erst der nationalistische und antikatholische Kulturkampf (1871–1878) verstärkte das polnische Nationalgefühl, und zwar sowohl bei den BewohnerInnen des Grenzgebietes als auch bei den polnischsprachigen Migranten im Westen. Die Polen in Deutschland fühlten sich der Gesellschaft zunehmend entfremdet und begannen in großer Zahl ihre eigenen Institutionen und Vereine zu gründen: Banken, Genossenschaften, Berufsvereinigungen, Chöre, Turn- und Sportvereine sowie Zeitungen. In polnischsprachigen katholischen Gemeinden entstanden zahlreiche Vereine, die sich den polnischen Spracherwerb und die Pflege des katholischen Brauchtums auf die Fahnen geschrieben hatten. 1902 konstituierte sich die Polnische Berufsvereinigung (Zjednoczenie Zawodowe Polskie), eine Gewerkschaft, die vor allem die Interessen der polnischen Zuwanderer vertrat. Den polnischen Organisationen standen in der Regel ArbeiterInnen vor, nur in einigen wenigen Fällen übernahmen VertreterInnen der Akademiker Organisations-, Integrations- und Bildungsaufgaben. Aus der Arbeiterschicht entwickelte sich allmählich ein Kleinbürgertum.

Trotz der zahlreichen antipolnischen Maßnahmen (Polen waren auch von den Schikanen gegen die katholische Kirche und die sozialistische Bewegung betroffen) zeigten die polizeiliche Beobachtung und der Germanisierungsdruck kaum Wirkung. Polen konnten ihre Interessen vor Gericht verteidigen, und ihr politischer und wirtschaftlicher Einfluss wuchs mit dem Zustrom weiterer Einwanderer. Die materielle Lage der Polen im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung Deutschlands zu Beginn des 20. Jhs. kann als durchaus positiv bewertet werden, woran viele Faktoren ihren Anteil hatten: u. a. der hohe Arbeitskräftebedarf, die wachsenden Absatzmärkte für Rohstoffe und Erzeugnisse der Bergbau- und Stahlindustrie sowie die systematische Anhebung der beruflichen Qualifikationen. Polen begannen, in den regionalen und kommunalen Selbstverwaltungen vertreten zu sein; 1914 hatten sie allein im Ruhrgebiet 35 Stadtund Gemeinderäte, 1922 waren es bereits 283. Starke Organisationen und politische Vertretungen waren wichtige Aspekte des polnischen Selbstbewusstseins, das während des gesamten Zeitraums von 1871 bis 1918 in der politischen Rhetorik, in der Presse und auch seitens der Gewerkschaften (→ polnische Wirtschaft antipolnischen → Stereotypen ausgesetzt war. Die Haltung gewisser politischer und meinungsbildender Kreise in Deutschland, die die Loyalität der Polen gegenüber dem deutschen Staat in Frage stellten, spornte – wie seinerzeit der Kulturkampf – einen Teil der Polen an, sich in der polnischen Nationalbewegung zu engagieren, obwohl sie mehrheitlich, entgegen der in Polen verbreiteten Ansicht, keine starke Bindung zu Polen besaßen und auch kein gesteigertes Bedürfnis verspürten, ihre nationale Andersartigkeit hervorzuheben. Die meisten von ihnen stammten aus „Randgebieten“, angelockt von den neuen ökonomischen Möglichkeiten und der geringeren sozialen Kontrolle durchliefen sie nach einiger Zeit zunächst den Prozess der Akkulturation und anschließend der freiwilligen Assimilation. Die polnischen Organisationen waren zwar präsent, aber nicht überall stark vertreten. Die Situation verschärfte sich nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, den im Versailler Vertrag festgelegten hohen Reparationszahlungen und der Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich. Den Polen wurde vorgeworfen, mit den Franzosen zu kollaborieren; darüber hinaus führte das Wiedererstehen des polnischen Staates zu Streitigkeiten zwischen Polen und Deutschen. Ein beträchtlicher Teil der national gesinnten Polen verließ damals das Ruhrgebiet und zog nach Polen (etwa 100.000 Personen) oder in die Kohlereviere Belgiens und Nordfrankreichs (etwa 15.000 Personen).

Die Zwischenkriegszeit

 Die Entstehung eines unabhängigen polnischen Staates 1918 war für die rund vier Mio. Polen in Deutschland (nach Angaben aus dem Jahr 1914) ein epochales Ereignis. Nach der Ziehung der Demarkationslinie auf der Pariser Friedenskonferenz, dem erfolgreichen Großpolnischen Aufstand, den Schlesischen Aufständen und den Volksabstimmungen in Oberschlesien und in den südlichen Gebieten Ostpreußens (Masuren) wurde der überwiegende Teil der Polen – die vormals Untertanen des deutschen Kaisers gewesen waren – Bürger der Zweiten Polnischen Republik. In der Weimarer Republik blieben etwa eine Million Polen, die von dem 1922 gegründeten Bund der Polen in Deutschland (mit Sitz in Berlin) vertreten wurden. Der Bund, dessen Symbol ab 1933 das (dem Verlauf der Weichsel nachempfundene) Rodło-Zeichen war, bestand aus fünf „Provinzen“: Oberschlesien (mit Sitz in Oppeln); Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Niederschlesien und Pommern (mit Sitz in Berlin); Rheinland, Westfalen, Baden und Pfalz (mit Sitz in Bochum); Ostpreußen (mit Sitz in Allenstein); Mark (mit Sitz in Flatow). Die führende Rolle spielten im Bund Jan Baczewski, der die Provinz Ostpreußen vertrat, und Jan Kaczmarek, der der Provinz Rheinland vorstand. Die Organisation, der etwa 30.000 Mitglieder angehörten, wollte die rechtliche Vertretung aller Polen und polnischen Vereine gegenüber den deutschen Behörden sein. Der ZPwN betätigte sich kulturell, wirtschaftlich und politisch und hatte seine eigenen Vertreter im Preußischen Landtag, in den Landtagen der Länder und in Stadträten. 1933 gründete der Bund zusammen mit dem Verein Polnischer Genossenschaften (Związek Spółdzielni Polskich) die Zentralbank des Polnischen Genossenschaftswesens in Berlin, die sogenannte Slawische Bank, die polnische Genossenschaften in Deutschland förderte. Die deutsche Polonia besaß damals starke wirtschaftliche Strukturen – wozu Agrar- und Handelsgesellschaften, Genossenschaften und Berufsvereinigungen zählten. Sie betrieb Schulen, Internate, Fürsorgeeinrichtungen, Kulturvereine, Künstlerensembles und Sportvereine. Die Polen verfügten auch über ihre eigenen Publikationen, u. a.: Polak w Niemczech (Pole in Deutschland) – mit der Beilage Mały Polak w Niemczech (Kleiner Pole in Deutschland) –, Dziennik Berliński (Berliner Tageblatt), Gazeta Olsztyńska (Allensteiner Zeitung), Głos Pogranicza (Grenzstimme).

Die Zwischenkriegszeit, die durch häufige politische und wirtschaftliche Spannungen zwischen Deutschland und Polen geprägt war, stellte die im Deutschen Reich lebenden Polen häufig auf eine harte Probe. Ihre politischen Vertreter – die Führungsmitglieder der polnischen Organisationen, vor allem des ZPwN – waren Schikanen ausgesetzt und polnische Kultur- und Bildungsinitiativen wurden von den Behörden mißtrauisch beäugt. So konnte z. B. das Polnische Gymnasium in Marienwerder (Kwidzyń) 1937 nicht am ursprünglich geplanten Standort im Stadtzentrum eröffnet werden – die Erteilung entsprechender Genehmigungen wurde endlos hinausgezögert und auf Schulmitarbeiter Druck ausgeübt. Neben den bürokratischen Behinderungen waren die ZPwNMitglieder Beschimpfungen und körperlichen Angriffen seitens SA-Schlägertrupps ausgesetzt. Dies betraf beispielsweise ehemalige schlesische Aufständische oder die Eltern von Kindern, die polnische Schulen besuchten. Paradoxerweise verbesserte sich die Situation kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, da die neue deutsche Regierung anfänglich eine Annäherung an Warschau anstrebte und 1934 einen Nichtangriffspakt mit Polen abschloss. Berlin war daran gelegen, Verhandlungen über die Rechte der deutschen Minderheit in Polen aufzunehmen, was liberalere Umgangsformen mit dem ZPwN voraussetzte. Die Mitglieder des Bundes mussten z. B. nicht der NSDAP beitreten. Es bedeutet jedoch nicht, dass man in der Zwischenkriegszeit unter „nationaler Minderheit“ das Gleiche verstand wie im Deutschland der Gegenwart, beziehungsweise dasselbe meinte wie die polnischen Funktionäre in Deutschland, wenn sie heute von „nationaler Minderheit“ sprechen. Die Weimarer Reichsverfassung billigte anderen Sprachgruppen („fremdsprachigen Volksteilen“) in Artikel 113 das Recht zu, ihre Muttersprache in Ämtern und in der Öffentlichkeit frei zu gebrauchen. Der Rechtsanspruch war „negativ“ formuliert, das heißt der Artikel bekräftigte lediglich, dass Angehörige dieser Gruppen aufgrund ihrer kulturellen Andersartigkeit nicht benachteiligt werden dürfen; allerdings war nicht von einer „positiven“ Bestrebung des Staates die Rede, Bedingungen zu garantieren, so dass diese Bevölkerungsgruppen sich in den Bereichen Kultur und Bildung entwickeln können, was der Stärkung ihrer nationalen Identität förderlich wäre. Die Gesetzgebung der Weimarer Republik beinhaltete kein Minderheitengesetz, das eine als „Minderheit“ definierte Gruppe umfasst hätte. Der ZPwN bemühte sich zwar im Rahmen des von ihm gegründeten „Verbandes der nationalen Minderheiten in Deutschland“ (zu dem auch Organisationen der Dänen, Friesen, Sorben und Litauer gehörten) um den Status einer nationalen Minderheit, eine formale Anerkennung dieses Status konnte er jedoch nicht erreichen. Schulbildung in polnischer Sprache, einschließlich der Förderung von Klassen mit Polnisch als Unterrichtssprache und die Schaffung von polnischen Grundschulen, war der einzige Bereich, in dem der deutsche Staat verpflichtet war, die Polen zu unterstützen (entsprechend einer Anordnung des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung von 1928).

In den 1930er Jahren hatte das polnische Schulwesen in Deutschland recht günstige Entwicklungsbedingungen. 1937 lief das Genfer Abkommen aus, das den Minderheitenschutz im ehemaligen „Volksabstimmungsgebiet“ in Oberschlesien regelte, was für die deutsche Diplomatie ein Anreiz war, sich in der Minderheitenfrage mit Warschau zu verständigen. Die Regierungen beider Länder bekräftigten daraufhin in einer gemeinsamen Erklärung vom 5. November 1937 das gegenseitige Diskriminierungsverbot von Angehörigen der Minderheit im Privat-, Wirtschafts- und Berufsleben. Die Erklärung garantierte beiden Gruppen den freien Gebrauch ihrer Sprache im öffentlichen wie im privaten Leben, und sicherte ihnen das Recht zu, sich zu versammeln und eigene Schulen zu unterhalten. Die „Tauwetterphase“ in den Beziehungen währte jedoch nicht lange, da sich die Lage der polnischen Bevölkerung ab 1938 wieder verschlechterte und der Germanisierungsdruck zunahm (ein Beispiel dafür ist die Umbenennung slawischer Namen und Ortsbezeichnungen in Oberschlesien in den Jahren 1936-1938). Je näher der Krieg rückte, desto häufiger kam es zu Spannungen zwischen den beiden Ländern, wobei Deutschland der polnischen Seite häufig vorwarf, ihren Verpflichtungen gegenüber der deutschen Minderheit (zu denen der Völkerbund Polen einseitig verpflichtet hatte) nicht nachzukommen. Nach dem Überfall auf Polen 1939 konnten sich polnische Organisationen in Deutschland nicht mehr öffentlich betätigen: Sie wurden per Erlass der Reichsregierung vom 27. Februar 1940 aufgelöst; man verschleppte die polnischen Funktionäre in Konzentrationslager und beschlagnahmte das Vermögen der Organisationen (u. a. der Slawischen Bank).

Während die aktiven ZPwN-Mitglieder inhaftiert wurden – viele bezahlten ihr Engagement mit dem Leben –, deportierten die Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges etwa 3,5 Mio. Polen aus den annektierten Gebieten und dem Generalgouvernement nach Deutschland, dabei handelte es sich hauptsächlich um → Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene. Die Zahl der Opfer ist unbekannt. Nach dem Krieg wurde die Zahl der Polen in den vier deutschen Besatzungszonen (nach Angaben aus dem Jahr 1946, also bereits nach der neuen Grenzziehung) auf 100.000 ehemals deutsche BürgerInnen und 2,8 bis 3,5 Mio. „DPs“ („Displaced Persons“: Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge, ZwangsarbeiterInnen) geschätzt. Die Polen wurden nach und nach zurück in ihr Heimatland evakuiert – am schnellsten in der sowjetischen Besatzungszone. Viele Polen und polnische Juden in den westlichen Besatzungszonen entschieden sich gegen eine Rückkehr ins kommunistische Polen und wanderten stattdessen in die USA, nach Kanada, Großbritannien oder Palästina aus. Ein geringer Teil von ihnen (etwa 100.000 Personen) blieb in Deutschland, wobei diese Gruppe mit der Zeit kleiner wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

 Mitglieder der „alten Emigration“ reaktivierten 1949 den Bund der Polen in Deutschland „Rodło“ (mit Sitz in Bochum). Interne Auseinandersetzungen um die Frage der politischen Neutralität gegenüber den kommunistischen Machthabern in Polen führten 1952 zur Spaltung und zur Gründung des Bundes der Polen „Zgoda“ (Eintracht), mit Sitz in Recklinghausen, der von der Volksrepublik Polen finanziell unterstützt wurde. Im Zuge der Spaltung verließen viele Mitglieder die Organisation. Hatte der ZPwN 1949 noch 35.000 Mitglieder, schrumpfte er nach und nach. Dagegen registrierte der Bund der Polen „Zgoda“ in den 1960er Jahren ein verstärktes Interesse, was hauptsächlich darauf zurückzuführen war, dass seine Mitglieder bei Reisen nach Polen vom Pflichtumtausch zum offiziellen Kurs befreit waren. Dennoch sank die Zahl der Mitglieder beider Organisationen im Laufe der Jahre. In den 1970er Jahren zählte der ZPwN noch 6.000–7.000 Mitglieder (40 Gruppen) und der Bund der Polen „Zgoda“ etwa 10.000 Mitglieder. Damals zogen sich viele ältere, noch in der Vorkriegszeit aufgewachsene Mitglieder aus dem aktiven Vereinsleben zurück; der erhoffte „Generationenwechsel“ blieb jedoch aus. Dafür gab es mehrere Gründe: Das „Polentum“ der Ruhrpolen war längst zur Privatsache geworden; es erodierte und war – vor allem sprachlich und kulturell – fortwährender Assimilation ausgesetzt; Polen war als ein Land hinter dem „Eisernen Vorhang“ kein attraktiver Bezugspunkt; dazu kam die gesellschaftliche Atmosphäre in Westdeutschland, insbesondere in den späten 1960er Jahren, als Fragen der Identifikation und nationalen Identität im Zuge der gesellschaftlichen Rebellion der 68er-Bewegung an Bedeutung verloren. Die Zahl der „Altmitglieder“ in den polnischen Organisationen in Deutschland war bis Ende der 1990er vermutlich auf null geschrumpft.

In den 1960er und 1970er Jahren tauchten „politische Flüchtlinge“ aus Polen in der Bundesrepublik Deutschland auf, die Dienst- oder Privatreisen zum Anlass genommen hatten, um zu emigrieren. Da es keine andere Möglichkeit gab, dauerhaft auszureisen, war der Antrag auf politisches Asyl der einzige legale Weg, im Westen zu bleiben. Nach der Ausrufung des Kriegsrechts in Polen 1981 nahm diese Emigration zu. Man schätzt, dass in Westdeutschland und Westberlin damals etwa 130.000 Polen lebten, die zuerst „geduldet“ wurden und später einen Aufenthaltstitel erhielten, der zum Bleiben berechtigte. Ein Teil dieser Migranten wanderte noch in den 1980er Jahren in die USA, nach Kanada oder Australien aus. Anfangs hatte diese Emigration einen starken politischen Charakter – zahlreiche Emigrationsorganisationen und -zeitschriften riefen die Deutschen dazu auf, den Polen zu helfen. Die „Solidarność-Emigranten“ suchten weder den Kontakt zur im Schwinden begriffenen „alten“ Emigration des Bundes der Polen „Rodło“ noch zur Konkurrenz „Zgoda“ – zu verschieden waren ihre Sicht auf Polen, ihre Erfahrungen, ihr Alter und ihr Temperament. Sie stellten zwar nicht die größte Gruppe der Nachkriegsemigration dar, aber eine sehr aktive.

Die größte Migrantengruppe aus Polen nach 1945 – etwa 1,5 Mio. Menschen – stellen die „AussiedlerInnen“ dar. Um sie ranken sich zahlreiche Mythen, und bis heute werden über deren Identität deutsch-polnische Kontroversen geführt. Um den Kern des Problems zu verstehen, muss man ein Stück in die Vergangenheit zurückgehen. Nicht alle deutschen BürgerInnen und VertreterInnen der deutschen Minderheit im Vorkriegspolen flohen vor der sich nähernden Front im Winter/Frühjahr 1945, und nicht alle wurden in den Jahren 1945–1947 ausgesiedelt. Das Privileg, in ihrer Heimat bleiben zu dürfen, erhielten vor allem die „Autochthonen“, das heißt die „einheimische Bevölkerung“, die seit Jahrhunderten im deutsch-polnischen Grenzgebiet lebte. Diese Bevölkerungsgruppe blieb der polnischen Sprache treu, bewahrte die slawischen Traditionen und Bräuche und übernahm zugleich viele Eigenschaften der deutschen Gesellschaft. Der neue polnische Staat betrachtete sie als „germanisierte Polen“, und ihre Anwesenheit diente häufig als Beleg für den slawischen Charakter der polnischen „Wiedergewonnenen Gebiete“ (→ Wiedergewonnene Gebiete. Dies betraf die früheren Grenzgebiete, in denen vor dem Krieg der ZPwN aktiv war – obgleich die Mehrheit der Grenzbewohner weder Mitglied im Bund gewesen war noch mit ihm sympathisiert hatte. Aus dieser Bevölkerungsgruppe – den Masuren und Oberschlesiern – rekrutierten sich die vielen AussiedlerInnen. Die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland (und die DDR) fand ab den 1950er Jahren in mehreren „Wellen“ statt: 1956–1957, 1971– 1973, 1975–1978, 1987–1990. Die Ausreise erfolgte auf Antrag der betroffenen Person, als offizieller Grund wurde „Familienzusammenführung“ angegeben, und die endgültige Entscheidung oblag den polnischen Passbehörden (Bürgermiliz, Innenministerium). Bis 1984 mussten die meisten Ausreisewilligen – seit 1949 hatten sich etwa 600.000 Personen zur Ausreise entschieden – die polnische Staatsangehörigkeit aufgeben und ein „Reisedokument“ annehmen, das lediglich zur einmaligen Ausreise berechtigte. Dagegen reisten nach 1985 die meisten AussiedlerInnen – etwa 800.000 Personen – mit einem Touristenvisum in die BRD ein, sie behielten ihren polnischen Pass, mussten also nicht auf die polnische Staatsangehörigkeit verzichten.

Die Aussiedler unterschieden sich von den übrigen Emigranten aus Polen darin, dass sie mit ihrer Ankunft in Deutschland gleichsam „automatisch“ die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben – aufgrund des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie abgeleiteter Rechtsvorschriften, insbesondere des Bundesvertriebenengesetzes. Es genügte, einen Antrag auf „Wiederherstellung“ der (nach deutscher Rechtsauffassung nie verlorenen) deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Dies betraf auch die Nachkommen ehemaliger deutscher Staatsbürger oder ehemaliger Angehöriger der deutschen Minderheit innerhalb der polnischen Vorkriegsgrenzen. Die meisten Emigranten bis Mitte der 1980er Jahre stammten aus den Woiwodschaften Opole, Katowice und Olsztyn, also aus ehemaligen Gebieten des Deutschen Reiches. Je früher sie nach Deutschland ausgereist waren, umso enger war ihre Bindung zu Deutschland und zur Familie im Westen. Ältere „Autochthonen“ hatten oft noch eine deutsche Grundschule besucht und beherrschten die deutsche Sprache gut genug, um sich in der (west)deutschen Wirklichkeit zurechtzufinden. Ihre Ausreise wurde in Polen missbilligend zur Kenntnis genommen, man war enttäuscht, dass die „autochthone“ Bevölkerung dieser Gebiete, die von den Behörden als Polen betrachtet wurde, massenhaft ihre Heimat verließ. Dies war die Sicht der „Zentrale“ in Warschau, doch die Wirklichkeit vor Ort sah anders aus: Die alteingesessene Bevölkerung wurde ständig verdächtigt, mit dem Feind zu kollaborieren, beschuldigt, ihr Fähnchen nach dem Wind zu hängen, was die eigene nationale Identität betraf, ihr wurde unterstellt, dem westdeutschen Revisionismus Vorschub zu leisten, kurzum, man betrachtete sie als eine Art „fünfte Kolonne“. Die meisten von ihnen entschieden sich auszureisen, weil sie sich fremd im eigenen Land fühlten, von den Behörden misstrauisch beäugt wurden, abgeschnitten waren von der deutschen Kultur, die deutsche Sprache nicht gebrauchen durften, von ihren polnischen Landsleuten in den „Wiedergewonnenen Gebieten“ angefeindet wurden und in der Arbeit, Schule und auf dem Hof Schikanen ausgesetzt waren. Ein weiterer Ausreisegrund – neben dem Wunsch, der Familie im Ausland näher zu sein – war die Möglichkeit des gesellschaftlichen und materiellen Aufstiegs.

Dagegen verfolgten die AussiedlerInnen Ende der 1980er Jahre andere Ziele: Die meisten von ihnen gehörten nicht zu den „Autochthonen“ und dennoch wollten sie Polen verlassen, das damals – so schien es ihnen zumindest – kurz vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stand. Auf der Suche nach einem alternativen Lebensweg beschlossen sie, die rechtliche Situation in der BRD auszunutzen, die auch die Nachkommen derjenigen, die während der Besatzung die „Deutsche Volksliste“ unterschrieben hatten, als Aussiedler anerkannte und ihnen ein Niederlassungsrecht zugestand. Die Volksliste war ein Element der deutschen Besatzungspolitik in den annektierten Gebieten (Pommern, Großpolen, östlicher Teil Oberschlesiens) und im Generalgouvernement gewesen, die zur Assimilation eines Teils der Bewohner dieser Gebiete und zur Versklavung und Vernichtung der restlichen Bevölkerung führen sollte. Die Unterzeichnung der Volksliste und der Dienst in der Wehrmacht oder in anderen Hilfseinheiten des Besatzers galten in Polen nach 1945 als Kollaboration und Verrat. Infolgedessen sprechen die AussiedlerInnen der 1980er Jahre, denen der sprichwörtliche „Großvater aus der Wehrmacht“ die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffte, bis heute nur ungern über diesen Umstand.

Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der AussiedlerInnen – auch wenn es dazu keine repräsentativen Befragungen gibt – sich in den letzten Jahrzehnten assimiliert hat, insbesondere die „Autochthonen“ und deren Kinder, die vor 1985 aus Polen ausgereist sind. Die Forderung der polnischen Organisationen in Deutschland, allen AussiedlerInnen den Minderheitenstatus zuzuerkennen, ist folglich aus Sicht der Migrationsgeschichte dieser Gruppe unberechtigt, denn sie berücksichtigt nicht das „Deutschtum“ und die hybride Identität der Betroffenen und lässt die Loyalität gegenüber ihrer Wahlheimat und die Komplexität menschlicher Schicksale außer Acht.

Was könnte das Maß für die Identität dieser Gruppe sein? Ein wichtiger Bezugspunkt ist z. B. die aktive Beherrschung der polnischen Sprache in der zweiten oder dritten Generation. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es mit den polnischen Sprachkenntnissen – auch wenn dafür keine konkreten Forschungsergebnisse vorliegen – nicht zum Besten bestellt ist. Doch selbst bei einem zufriedenstellenden Niveau wäre dies nicht das einzige Kriterium, das über eine polnische Identität entscheidet, sondern höchstens ein Mosaikstein der „hybriden Identität“, die für zahllose „Migrantenkinder“, die in den letzten dreißig Jahren in Westeuropa aufgewachsen und ausgebildet wurden, charakteristisch ist. Für sie einen Minderheitenstatus einzufordern, hat etwas Anachronistisches an sich, da die junge Generation ihre eigene kulturelle Identität anders definiert als die Generation ihrer Eltern.

Nach der Wende 1989/1990

 Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurden die Regelungen zur Niederlassung in Deutschland für SpätaussiedlerInnen geändert, sodass ihre Zahl drastisch sank. Potenzielle Ausreisekandidaten – vor allem die restlichen „Autochthonen“ in Polen (etwa 300.000 Personen) – konnten „hier und da“ leben. Sie wurden unvermutet zu Angehörigen der „deutschen Minderheit in Polen“ und damit zu Nutznießern der polnischen Minderheitenregelungen, sowohl der gesetzlichen als auch der im Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland festgeschriebenen Bestimmungen. Die gegenseitige Anerkennung der „doppelten Staatsbürgerschaft“ zwischen Polen und Deutschland (seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union 2004) hat dazu geführt, dass die meisten „Autochthonen“ die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit besitzen und jederzeit nach Deutschland ziehen können.

In Deutschland wächst darüber hinaus die Zahl der Personen aus Polen, die eine Ehe mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen geschlossen haben (→ deutsch-polnische Ehen beziehungsweise mit einer Person anderer Nationalität, die dauerhaft in Deutschland lebt. Der Mythos von Wanda, die keinen Deutschen wollte, kann man getrost zu den Akten legen. Jedes Jahr sind Polinnen die größte Gruppe von Frauen, die einen Deutschen heiraten (etwa 3.000–5.000 Personen). Insgesamt gibt es in Deutschland über 100.000 deutsch-polnische Ehen.

Auch in der ehemaligen DDR gab es eine kleine Gruppe von Polen. Dabei handelte es sich vor allem um polnische PartnerInnen gemischter Ehen. Bis zu den 1970er Jahren war zudem eine relativ kleine Gruppe von etwa 5.000–7.000 AussiedlerInnen im Rahmen der „Familienzusammenführung“ nach Ostdeutschland ausgereist. Die Zahl der Polen in der DDR wurde zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung auf etwa 20.000 Personen geschätzt.

In den 1990er Jahren veränderte sich der Charakter der polnischen Emigration nach Deutschland. Deutschland war damals das einzige westeuropäische Land, das den Arbeitsmarkt für Polen auf kontrollierte Weise öffnete: Im Baugewerbe wurden „Arbeitskontingente“ zugelassen und in der Landwirtschaft SaisonarbeiterInnen Arbeitsgenehmigungen erteilt. Eine Zeitlang arbeiteten jährlich etwa 350.000 landwirtschaftliche ArbeiterInnen aus Polen in Deutschland, vor allem bei der Obst- und Gemüseernte sowie bei der Weinlese. In großem Umfang (pro Jahr mehrere hunderttausend Personen) migrierten auch Frauen für begrenzte Zeiträume nach Deutschland, um „schwarz“ als Haushaltshilfen und Altenpflegerinnen zu arbeiten. Das Besondere der „Pendelmigration“ nach Berlin war, dass die Polinnen und Polen werktags aus den westpolnischen Grenzgebieten anreisten und zum Wochenende wieder nach Polen zurückkehrten.

Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union 2004 änderte sich die Hauptmigrationsrichtung der Polen, die fortan massenhaft nach Großbritannien und Irland zogen. Ein Großteil der in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen, deren Aufenthaltsstatus noch ungeregelt war, meldete damals eine selbständige Gewerbetätigkeit an (etwa 30.000 Personen). Auf diese Weise konnten sie ihren Aufenthalt legalisieren und eine eigenständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Auch die Zahl der Polen – der „neuen Emigranten“ aus Polen – nahm zu. Trotz der formalen Beschränkungen war die deutsche Politik flexibel genug, sodass in den knapp zwanzig Jahren seither mehrere hunderttausend Polinnen und Polen in Deutschland eine legale Beschäftigung gefunden haben. Jahr für Jahr wurden einzelne Restriktionen aufgehoben: z. B. wurde der Arbeitsmarkt für hochqualifizierte IT-Fachkräfte geöffnet, und ArbeitnehmerInnen mit „gesuchten“ Qualifikationen, also solchen, an denen es auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders mangelte, wurden bevorzugt behandelt.

Ein neues Phänomen der Migration von Polen nach Deutschland ist die Situation in den Grenzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns. In die Dörfer und Kleinstädte in der Gegend von Löcknitz und Pasewalk, aus denen die deutsche Bevölkerung zum Teil in Richtung westliche Bundesländer abgewandert war, ziehen seit mehreren Jahren verstärkt junge polnische Familien, auf der Suche nach attraktivem und verhältnismäßig billigem Wohnraum. Wodurch nicht nur die Einwohnerzahlen in den zuvor entvölkerten Gebieten steigen und das Durchschnittsalter der Bevölkerung gesenkt wird, sondern auch neue Arbeitsplätze entstehen und die Kindergärten und Schulen wieder mit Leben erfüllt werden. Der Umfang dieses Phänomens hält sich bisher noch in Grenzen (etwa 10.000 Personen), allerdings könnte er sich in Zukunft noch vergrößern, da die Polen die Infrastruktur an ihren neuen Wohnorten sowie die geringe Entfernung zu ihren Arbeitsplätzen im Ballungsgebiet Stettin zu schätzen wissen.

Der neueste Trend in puncto Migration aus Polen nach Deutschland betrifft junge Menschen, die sich nach 2011 – vor allem wegen der hohen Lebensqualität, des außergewöhnlichen Kulturangebots und der beruflichen Möglichkeiten in der Kreativwirtschaft – in den deutschen Metropolen Berlin, Hamburg, Köln und Frankfurt am Main niedergelassen haben. Das Ausmaß dieser Migrationsbewegung lässt sich noch nicht abschätzen, auch ist unklar, ob diese jungen Migranten sich dazu entscheiden, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Eines ist sicher: Deutschland ist wieder zum beliebtesten Auswanderungsland der Polen geworden.

Aus dem Polnischen von Andreas Volk

 

Literatur:

Bade, Klaus; Oltmer, Jochen (Hg.): Aussiedler: deutsche Einwanderer aus Osteuropa, Göttingen 2003.

Boldt, Thea D.: Die stille Integration: Identitätskonstruktionen von polnischen Migranten in Deutschland, Frankfurt am Main 2012.

Chałupczak, Henryk: Deklaracje z 5 XI 1937, in: Encyklopedia polskiej emigracji i Polonii. Band 3, hg. von Kazimierz Dopierała, Toruń 2004.

Chałupczak, Henryk: Niemcy, in: Encyklopedia polskiej emigracji i Polonii. Band 3, hg. von Kazimierz Dopierała, Toruń 2004.

Kerski, Basil; Ruchniewicz, Krzysztof (Hg.): Polnische Einwanderung: Zur Geschichte und Gegenwart der Polen in Deutschland, Osnabrück 2011.

Kleßmann, Christoph: Polnische Bergarbeiter im Ruhrgebiet 1870–1945. Soziale Integration und nationale Subkultur in der deutschen Industriegesellschaft, Göttingen 1978.

Loew, Peter Oliver: Wir Unsichtbaren. Geschichte der Polen in Deutschland, München 2014.

Mansfeld, Emilie; Szaniawska-Schwabe, Magdalena: Neue Mittler – Junges polnisches Engagement in Deutschland / Nowi pośrednicy – O młodych formach polskiego zaangażowania w Niemczech, Stuttgart 2012.

Nagel, Sebastian: Zwischen zwei Welten. Kulturelle Strukturen der polnischsprachigen Bevölkerung in Deutschland, Stuttgart 2009.

Nowosielski, Michał: Polskie i polskojęzyczne organizacje w Niemczech. Raport z badań, Poznań 2010.

Nowosielski, Michał; Sakson, Andrzej; Sandorski, Jan: Pozycja prawna i majątek polskiej mniejszości narodowej w Niemczech: Ekspertyza dla Departamentu Prawno-Traktatowego MSZ, 2009.

Pallaske, Christoph: Migrationen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland in den 1980er und 1990er Jahren. Migrationsverläufe und Eingliederungsprozesse in sozialgeschichtlicher Perspektive, Münster 2002.

Rak, Krzysztof: Sytuacja Polskiej Mniejszości Narodowej w Niemczech, Warszawa 2010.

Sakson, Andrzej: Polonia w Niemczech w opinii prasy polskiej i niemieckiej, in Przegląd Zachodni, lipiec-wrzesień 2012.

Schmidt, Jacek: Nowe tożsamości w czasach transformacji europejskich. Imigranci z Polski w Niemczech, Poznań 2009.

Stefanski, Valentin: Die polnische Minderheit, in: Ethnische Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland, hg. von Cornelia Schmalz-Jacobsen und Georg Hansen, München 1995.

Stola, Dariusz: Kraj bez wyjścia? Migracje z Polski 1949–1989, Warszawa 2010.

Wolff-Powęska, Anna; Schulz Gandalf, Eberhard (Hg.): Być Polakiem w Niemczech, Poznań 2000.

Wóycicki, Kazimierz: Einige Bemerkungen über Nicht-Vorhandene. Die polnischsprachige Gruppe, in: Jahrbuch des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt (2000), Nr. 9.

 

Kaluza, Andrzej, Dr., verfasste den Beitrag „Polen in Deutschland – Einbildungen und Tatsachen über eine Minderheit“. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Polen-Institut in Darmstadt und verantwortlicher Redakteur des Jahrbuchs Polen und der Polen-Analysen. Er beschäftigt sich u. a. mit Aussiedlern und anderen Migranten aus Polen in Deutschland, der polnischen Gesellschaft der Gegenwart, der Geschichte der Juden in Oberschlesien.

 

88