Katarzyna Gelles
Das politische System in Deutschland und Polen (Politik)
Trotz seiner Beliebtheit gibt es für den Begriff „politisches System“ in der Politikwissenschaft bisher keine allgemein verbindliche Definition. Schwerpunkt des vorliegenden Artikels sind die Institutionen, in denen in Deutschland und Polen Politik betrieben wird, und die Frage, welchen Einfluss die institutionellen Unterschiede auf das politische Leben beider Länder und die deutsch-polnischen Beziehungen haben.
Polen und Deutschland sind Republiken, deren politisches System sich nach dem Ersten Weltkrieg herausgebildet hat. Der polnische Staat erlebte damals nach 123 Jahren der Teilung seine Wiedergeburt, während die Weimarer Republik nach dem verlorenen Krieg und dem Fall des Kaiserreiches ausgerufen wurde. Die Polen genossen die Unterstützung des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, der in seinem berühmten Vierzehn-Punkte-Programm im Januar 1918 die Errichtung eines unabhängigen polnischen Staates mit freiem Zugang zum Meer forderte. Die Chance, seine Unabhängigkeit wiederzuerlangen, bot sich für Polen nach dem Zerfall Österreich-Ungarns, dem bolschewistischen Umsturz in Russland und der Kriegsniederlage Deutschlands. Russland und Deutschland stellten jedoch rasch ihre Stellung in Europa wieder her; die geografische Lage zwischen diesen starken Nachbarn wird fortan die polnische Außenpolitik bestimmen und großen Einfluss haben auf die inneren Angelegenheiten des Landes.
Józef Piłsudski, der während der Novemberrevolution in Deutschland aus der Magdeburger Festungshaft entlassen wurde, traf am 10. November 1918 in Warschau ein, wo er tags darauf den Oberbefehl über die polnischen Truppen übernahm – der 11. November wurde zum Tag der polnischen Unabhängigkeit erklärt. Eine völlig andere Bedeutung hat dieses Datum in der deutschen Geschichte. Die Revolution, die in Deutschland in den ersten Novembertagen ausbrach, wurde vom Kieler Matrosenaufstand ausgelöst. Unter dem Druck der Ereignisse und angesichts wachsender Spannungen verkündete der damalige Reichskanzler Max von Baden am 9. November eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelm II., der in die Niederlande geflüchtet war. Auf diese Weise hörte das Zweite Deutsche Reich (1871–1918) auf zu existieren. Der am Morgen des 11. November unterzeichnete Waffenstillstand beendete den Ersten Weltkrieg und besiegelte die Niederlage des Deutschen Kaiserreichs. In den darauffolgenden Wochen bestand die Hauptaufgabe der neuen Regierung darin, Herr über das Chaos zu werden. Im Januar 1919 fanden Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung statt, die die Grundlagen für eine neue demokratische Ordnung ausarbeiten sollte. Aufgrund der Unruhen in Berlin tagte sie in Weimar, wovon sich der Name des deutschen Staates, die Weimarer Republik (1919–1933), ableitet. Durch das am 10. Februar 1919 verabschiedete Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt wurde Deutschland zu einer Republik, an deren Spitze ein Präsident stand. Einige Monate später, am 11. August 1919, unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die Weimarer Verfassung, die formalrechtliche Grundlage des neuen Staates. Auch wenn der neue deutsche Staat als demokratische und parlamentarische Republik konzipiert wurde, „war er nicht frei von inneren Widersprüchen“ (Garlicki 1985, S. 19), schon wenig später zeigten sich erste Auflösungserscheinungen des republikanischen Systems, was die Machtübernahme durch die NSDAP und ihren Führer Adolf Hitler 1933 erleichterte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Takt der Ereignisse in Europa durch die Teilung des Kontinents und den Kalten Krieg vorgegeben, infolge derer zwischen 1949 und 1990 zwei ideologisch grundverschiedene deutsche Staaten existierten: die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland. Die Befreiung Polens von der NS-Herrschaft und der Weitermarsch der Roten Armee in Richtung Berlin entschieden darüber, dass sowohl die Polnische Volksrepublik (Polska Rzeczpospolita Ludowa, PRL; der offizielle Name des polnischen Staates ab 1952) wie auch die DDR bis 1989 im sowjetischen Einflussbereich verblieben. Und wieder fielen wichtige Zäsuren für Deutsche und Polen zeitlich zusammen.
Als die polnischen Kommunisten sich, angesichts der fortschreitenden Demokratisierung des Ostblocks, schließlich dazu durchrangen, die Macht mit der Opposition zu teilen, um die Kontrolle über den Staat nicht vollständig zu verlieren, leiteten sie Systemänderungen ein, deren Ausmaß selbst die Hauptprotagonisten überraschte. Am 6. Februar 1989 nahmen Vertreter der Regierung, der Opposition, der Kirche und der Gewerkschaften sowie unabhängige Persönlichkeiten, die von beiden Seiten bestimmt wurden, am Runden Tisch Platz. Nach Abschluss der Gespräche wurde die Gewerkschaft Solidarność legalisiert, die bis dahin die führende Rolle im Widerstand gegen die kommunistische Herrschaft gespielt hatte. Im Juni 1989 fanden die ersten freien Parlamentswahlen statt, im September bestätigte der Sejm die Regierung von Tadeusz Mazowiecki.
Zur selben Zeit wurden entscheidende Weichenstellungen in der deutschen Frage vorgenommen. Die Reformpolitik des sowjetischen Generalsekretärs Michail Gorbatschow, die „Perestroika“, stieß im Westen auf breite Unterstützung. Bei einem offiziellen Staatsbesuch in der BRD im Juni 1989 wurde Gorbatschow begeistert empfangen. In einer mit Bundeskanzler Helmut Kohl am 13. Juni 1989 gemeinsam abgegebenen Erklärung bezeichneten beide Politiker die „uneingeschränkte Achtung der Integrität und der Sicherheit jedes Staates“ als Grundprinzip der friedlichen Koexistenz in Europa. Und weiter hieß es: „Jeder hat das Recht, das eigene soziale und politische System frei zu wählen. Die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze und Normen des Völkerrechts, insbesondere die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker“ (Kohl; Gorbatschow 1989, S. 543).
Zwar verkündete SED-Generalsekretär Erich Honecker im Januar 1989, dass die Mauer, die Berlin seit 1961 trennte, „in fünfzig und auch in hundert Jahren noch bestehen“ (Wolle 1998, S. 13) werde, doch in den Folgemonaten überschlugen sich die Ereignisse, und es entstand eine völlig neue politische Situation. Am 9. November 1989 hob die DDR-Führung sämtliche Ausreisebeschränkungen für ihre BürgerInnen auf. Die Grenzübergänge wurden geöffnet, und die Berliner Mauer fiel. Bundeskanzler Kohl, der sich seinerzeit zu einem offiziellen Besuch in Polen aufhielt, unterbrach seine Visite. Damit der gerade erst in Gang gesetzte Prozess der deutsch-polnischen Versöhnung keinen Schaden nahm, setzte Kohl seinen unterbrochenen Polenbesuch am 11. November fort. Tags darauf nahm er zusammen mit Tadeusz Mazowiecki an einer Versöhnungsmesse in Krzyżowa (Kreisau) teil. Am 3. Oktober 1990, knapp ein Jahr später, kehrte das wiedervereinigte Deutschland auf die Landkarte Europas zurück.
Verfassung und wichtigste Grundsätze
Die derzeit in Polen gültige Verfassung von 1997 legitimierte den Systemwechsel, wonach die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska, RP; der offizielle Name des polnischen Staates seit dem 1. Januar 1990) zu einem einheitlichen, demokratischen Rechtsstaat wurde, der den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit anhängt. Polens System stützt sich auf das Machtgleichgewicht und die Gewaltenteilung zwischen dem aus Sejm und Senat bestehenden Zweikammerparlament (der Legislative), dem Ministerrat, in dem der Ministerpräsident den Vorsitz innehat, und dem Präsidenten (der Exekutive) sowie den Gerichten (der Judikative). Was die territoriale Ordnung betrifft, ist Polen ein einheitlicher (unitärer) Staat mit einem politischen System, das als liberale Demokratie bezeichnet werden kann (Antoszewski 2012, S. 53). Im Zuge der Dezentralisierungsreform von 1998 wurde die Zahl der Woiwodschaften von 49 auf 16 reduziert und eine dreistufige Selbstverwaltung – auf Gemeinde-, Kreis- und Woiwodschaftsebene – eingeführt. Diese Umgestaltung ist ein großer Erfolg der Systemtransformation: Es wurde nicht nur eine neue Verwaltungsaufteilung geschaffen, sondern auch ein System wählbarer Gebietskörperschaften, denen eine Reihe von Kompetenzen und Befugnissen übertragen wurde, die früher in die Zuständigkeit der zentralen Regierungsverwaltung fielen. Hauptziel der Reform war es, die Effizienz und Wirksamkeit der örtlichen Behörden zu erhöhen und die Zivilgesellschaft im lokalen und regionalen Raum zu stärken.
In der BRD gilt seit 1949 das Grundgesetz. Seine Mütter und Väter verzichteten bewusst auf die Bezeichnung „Verfassung“, um die Spaltung Deutschlands nicht zu vertiefen. Der von den Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen einberufene Parlamentarische Rat beschloss, eine Art Organisationsstatut auszuarbeiten – der Name „Grundgesetz“ sollte die Vorläufigkeit der deutschen Teilung unterstreichen. Gemäß dem Grundgesetz ist die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, dessen wichtigste Prinzipien der Föderalismus und die Rechtsstaatlichkeit sind. Die Macht teilen sich das Parlament, das sich aus dem Bundestag und dem Bundesrat zusammensetzt (die Legislative), der Bundeskanzler, der die Bundesregierung leitet, und der Bundespräsident (die Exekutive), sowie die Gerichte (die Judikative). Das heutige Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, in denen die Macht vertikal dezentralisiert (zentrale und lokale Verwaltung) als auch horizontal dekonzentriert (auf verschiedene Organe aufgeteilt) ist. Jedes Bundesland besitzt Eigenschaften eingeschränkter Staatlichkeit, das heißt, es verfügt über eine Verfassung, eine Regierung, Justizorgane und ein gewähltes Parlament (zumeist aus einer Kammer bestehende Landesparlamente, die Landtage heißen; in Bremen und Hamburg wird das Landesparlament als Bürgerschaft, in Berlin als Abgeordnetenhaus bezeichnet). Das Grundgesetz regelt, wofür Bund und Länder im Bereich Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz zuständig sind; das reibungslose Funktionieren des Staates setzt eine enge Zusammenarbeit voraus. Solange der Föderalismus nicht abgeschafft werden kann, muss er – sobald sich die äußeren und inneren Rahmenbedingungen ändern – reformiert werden, will man dessen Effizienz sicherstellen.
Die Dezentralisierung war eines der obersten Prinzipien der alliierten Politik gegenüber Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Man war bestrebt, mit den historischen Traditionen zu brechen, und wollte mit den Bundesländern bürgernahe Verwaltungseinheiten schaffen, indem man neue, wenn auch bis zu einem gewissen Grad künstliche Grenzen zog. Ein Symbol des „Neuanfangs“ war der Beschluss des Alliierten Kontrollrates für Deutschland vom 25. Februar 1947, Preußen als Träger des Militarismus und der Reaktion aufzulösen (Gelles 2017, S. 18–24). Während des Kalten Krieges bewahrten die westlichen Besatzungszonen ihren föderalen Charakter, die Amerikaner bezeichneten die Bundesländer in ihrer Zone sogar als „states“, wohingegen der sowjetische Teil nach und nach zentralisiert wurde. Der Föderalismus wurde im Grundgesetz festgeschrieben, als eines der Grundprinzipien des westdeutschen Staates, in dem die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Länderebene eine demokratische Entwicklung gewährleisten sollte, da sie Kontrollmechanismen schuf und zu einem Interessenausgleich führte – was an das amerikanische System der „checks and balances“ erinnerte. Mehr noch, um die Dauerhaftigkeit und Kontinuität des deutschen Föderalismus sicherzustellen, wurde die Möglichkeit explizit ausgeschlossen, die BRD in einen unitären Staat umzuwandeln (Art. 79 Abs. 3 GG erklärt Verfassungsänderungen im Bereich der staatlichen Grundprinzipien wie z. B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gliederung des Bundes in Länder, sozialer Staat – für unzulässig. Diese Garantie wird als „Ewigkeitsklausel“ bezeichnet. Das Bundesgebiet kann jedoch neu gegliedert werden (Art. 29 GG). Vgl. auch Kozerski 2008, S. 97–109).
Parlament
In demokratischen Staaten ist das Parlament ein kollegiales Gremium, dessen Zusammensetzung in Wahlen zwischen konkurrierenden Parteien ermittelt wird. Es vertritt sowohl das Interesse des einzelnen Bürgers als auch das der gesamten Wählerschaft und ist mit einer Reihe von Kompetenzen ausgestattet, deren wichtigste die Gesetzgebungsgewalt ist. Sowohl in Polen als auch in Deutschland besteht das Parlament aus zwei Kammern (Bikameralismus). Entsprechend der am Runden Tisch ausgehandelten Vereinbarung wurde die Institution des Senats, die obere Parlamentskammer, im Zuge des Systemwandels in Polen wieder eingeführt. Ziel der Senatswahlen 1989 war es, der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich für das kommunistische Lager oder für die Opposition auszusprechen (alle Sitze im Senat wurden frei gewählt, im Gegensatz zum Sejm, wo ein Teil der Mandate bereits vor der Wahl nach einem bestimmten Schlüssel verteilt wurde), weshalb „die Zusammensetzung [des Senats] ausschließlich politischen Charakter hatte und nicht durch andere Faktoren bedingt war“ (Lisicka 1994, S. 30). Heute ist der Senat neben dem Sejm das Gesetzgebungsorgan, allerdings besteht zwischen den Kompetenzen beider Kammern eine Asymmetrie, zugunsten des Unterhauses. Bei den Parlamentswahlen konkurrieren die Kandidatinnen und Kandidaten um 460 Sitze im Sejm und 100 im Senat.
Auch das Parlament der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf ein unsymmetrisches Zweikammernmodell. Dies bedeutet, dass die erste Kammer, der Bundestag, ähnlich wie der Sejm, größere Befugnisse besitzt als die zweite Kammer, der Bundesrat, dem die VertreterInnen der Bundesländer angehören. Auf diese Weise wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Artikel 50 GG). Diese Struktur ergibt sich aus dem föderalen Charakter des deutschen Staates, in dem die Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Bund, der zentralen Ebene, und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind. Der Bundesrat in seiner jetzigen Form ist ein Kompromiss („abgeschwächte Bundesratslösung“), der Ende der 1940er Jahre zwischen den Befürwortern eines Bundesrates, wie man ihn aus der Weimarer Republik kannte (Reichsrat), und den Anhängern eines Senatsmodells geschlossen wurde. Deshalb wird häufig die Ansicht vertreten, das Parlament der BRD sei faktisch ein Einkammerparlament, auch wenn die Rolle, die der Bundesrat bei der Gesetzgebung spielt, mit der einer Parlamentskammer vergleichbar ist. Dem Bundestag der 20. Legislaturperiode (2021–2025) gehören 736 Abgeordnete an – nie waren es mehr. Der Bundesrat hat dagegen 69 Mitglieder, die Stimmenverteilung hängt von der Bevölkerungsgröße der einzelnen Bundesländer ab: „Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen“ (Artikel 51, Abs. 2 GG).
Präsident
In beiden Ländern ist der Präsident das Staatsoberhaupt, seine verfassungsmäßige Stellung ist jedoch in Polen und Deutschland vollkommen verschieden. In Polen entstand das Präsidentenamt nach der Erlangung der Unabhängigkeit 1918 – es wurde in der Verfassung vom 17. März 1921 (Märzverfassung) eingeführt. Die Verfassung von 1935 (Aprilverfassung) gab dem Präsidenten eine starke, den übrigen Staatsorganen übergeordnete Stellung, er war allein „Gott und der Geschichte rechenschaftspflichtig“ (Art. 2 der Verfassung vom 23. April 1935). Nach dem Zweiten Weltkrieg war Bolesław Bierut (von 1947–52) der erste und letzte Präsident im kommunistischen Polen. 1952 trat eine neue, am sowjetischen Vorbild orientierte Verfassung in Kraft, die das Präsidentenamt abschaffte und seine bisherige Funktion einem Kollegialorgan, dem Staatsrat, überantwortete. Parallel dazu gab es – ab September 1939 – in London eine Exilregierung. Nach den ersten allgemeinen Präsidentschaftswahlen wurden Lech Wałęsa am 22. Dezember 1990, dem Tag der Vereidigung, die Insignien der Exilregierung übergeben (Osiński; Pytlik 2009, S. 482f.).
Die Institution des Präsidenten war 1989 wieder ins Leben gerufen worden, wobei es damals nicht so sehr darum gegangen war, an frühere Traditionen anzuknüpfen, sondern vielmehr darum, dass die kommunistische Partei die Kontrolle über den Transformationsprozess bewahrte, wovon die Wahl Wojciech Jaruzelskis zum Präsidenten durch die Nationalversammlung (Sejm und Senat) zeugte. Konzipiert als Stabilisierungsfaktor sowie als Garant der Sicherheit und Souveränität des Staates, wurde der Präsident mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet (die umfangreicher waren als in der späteren Verfassung von 1997). Heute ist er laut Verfassung der oberste Repräsentant der Republik Polen, der für eine fünfjährige Amtszeit gewählt wird und höchstens einmal wiedergewählt werden kann (Kapitel V der polnischen Verfassung).
In der Weimarer Republik wurde der Präsident in allgemeinen Wahlen für sieben Jahre gewählt. Dieser ernannte und entließ den Regierungschef und dessen Minister, er war der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und konnte das Parlament auflösen. Die präsidialen Befugnisse gaben ihm eine außergewöhnlich starke Stellung im damaligen politischen System Deutschlands. Als „Hüter der Verfassung“ war er verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass ihre Bestimmungen befolgt wurden. Der letzte Präsident der Weimarer Zeit, Paul von Hindenburg, missbrauchte seine Kompetenzen und ebnete so maßgeblich der NSDAP den Weg an die Macht. Aus diesem Grund wurde die Rolle des Bundespräsidenten im Nachkriegsdeutschland stark abgeschwächt und beschränkte sich in der Praxis auf repräsentative Funktionen (in der DDR war Wilhelm Pieck der erste – und einzige – Präsident, nach seinem Tod 1960 wurde das Amt abgeschafft und seine Funktionen vom neu eingeführten Staatsrat übernommen). Er wird nicht vom Volk direkt gewählt, sondern von der speziell zu diesem Zweck einberufenen Bundesversammlung, die sich aus den Mitgliedern des Bundestags und ebenso vielen von den Volksvertretungen der Länder gewählten Wahlleuten zusammensetzt – wie viele Mitglieder die jeweilige Volksvertretung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt fünf Jahre, er kann nur einmal wiedergewählt werden. Es handelt sich um ein Amt, das hohes Ansehen und Prestige genießt. Seine Autorität sowie seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erlauben es dem Präsidenten, ja nötigen ihn geradezu, sich zu wichtigen Fragen zu äußern. Häufig heißt es sogar, das Amt des Präsidenten stütze sich auf die Macht des Wortes. Er ist in dieser Hinsicht souverän und weder dem Parlament noch der Regierung rechenschaftspflichtig.
Aufgrund seiner Kompetenzen wird dem Bundespräsidenten eine neutrale Position, eine „neutrale Gewalt“ (pouvoir neutre), zugeschrieben. Dieser Begriff geht auf das Konzept des französischen Philosophen Benjamin Constant zurück, wonach der Präsident eine Autorität ist, ohne aktiv handeln zu können (Stein 2009; Zieliński 2005, S. 101ff.). Auf diese Weise sind seine Machtbefugnisse klar eingegrenzt, wodurch Zuständigkeitskonflikte z. B. zwischen dem Staats- und dem Regierungschef – wie im Oktober 2008 in Polen geschehen – ausbleiben. Damals kam es zwischen Präsident Lech Kaczyński und Ministerpräsident Donald Tusk zum Streit um die Frage, wer Polen bei EU-Gipfeln in Brüssel repräsentieren solle. Der „Krieg um den Stuhl“ endete mit einem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts am 20. Mai 2009, das dem Ministerpräsidenten den Vorrang einräumte, da sich – so das Gericht – „seine Teilnahme an den Sitzungen des Europäischen Rates unmittelbar aus seiner verfassungsmäßigen Funktion im Ministerrat und im System der Staatsorgane ableitet“ (https://trybunal.gov.pl/s/kpt-208, 20.2.2021). Bronisław Komorowski erklärte 2010 kurz nach seiner Wahl zum Präsidenten, er beabsichtige, die Einheit in der Außenpolitik zu wahren und die „Normalität zwischen Präsidenten und Regierung [wiederherzustellen]. Das heißt, der Präsident erfüllt seine verfassungsmäßigen Aufgaben als Hüter der Verfassung, nimmt aktiv am politischen Leben teil, ist jedoch nicht damit beschäftigt, die Regierungspolitik zu obstruieren, ihre Pläne zu hintertreiben“ (https://www.prezydent.pl/kancelaria/archiwum/archiwum-bronislawa-komorowskiego/aktualnosci/wypowiedzi-prezydenta-rp/wywiady/wywiad-prezydenta-dla-programu-i-polskiego-radia,16909, 20.2.2021).
In jüngster Vergangenheit kam es sowohl in Polen als auch in Deutschland – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – zu der außergewöhnlichen Situation, dass die Amtszeit des Präsidenten vorzeitig endete. Nach dem tragischen Tod des polnischen Präsidenten Lech Kaczyński bei einem Flugzeugabsturz im April 2010 übernahm der damalige Parlamentspräsident Bronisław Komorowski kommissarisch die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes, um kein Machtvakuum entstehen zu lassen. Gemäß der polnischen Verfassung ist er in diesem Falle verpflichtet, „spätestens am vierzehnten Tag nach Freiwerden des Amtes“ einen Termin für die Wahlen festzulegen, die von da an innerhalb von sechzig Tagen stattfinden müssen (Artikel 128 der polnischen Verfassung). Es war das erste Mal, dass diese Bestimmungen angewandt wurden. In der BRD legten dagegen nacheinander gleich zwei Bundespräsidenten ihr Amt vorzeitig nieder: Horst Köhler im Mai 2010 und Christian Wulff im Februar 2012 (zuvor war Bundespräsident Heinrich Lübke 1969, nur wenige Wochen vor Ende der zweiten Amtsperiode, zurückgetreten). Bei einer frühzeitigen Beendigung der Amtszeit übernimmt der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten, während der Präsident des Bundestages dreißig Tage Zeit hat, die Bundesversammlung einzuberufen, die den Nachfolger wählt. Da die Personen, die in Deutschland die höchsten Staatsämter bekleiden, großes Ansehen genießen, löste insbesondere der Rücktritt Christian Wulffs vom Amt des Bundespräsidenten eine öffentliche Diskussion über dessen Rolle, Werte und Wahrnehmung aus.
Aufgrund ihrer prominenten Stellung und dem ihnen entgegengebrachten Respekt werden die Gesten und Worte der Präsidenten im Kontext der deutsch-polnischen Beziehungen besonders aufmerksam notiert und kommentiert. Und da der Auslandsbesuch ein außenpolitisches Instrument und ein wichtiges Element in den internationalen Beziehungen ist, wird die Visite eines ausländischen Staatsoberhauptes als Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Gastgebern interpretiert. Besuche auf höchster Ebene – ihre Abfolge und ihr Zweck – signalisieren nicht selten die außenpolitischen Prioritäten eines Landes und haben deshalb ihre spezifische Bedeutung. So reiste der jetzige polnische Präsident Andrzej Duda nach seiner Vereidigung im August 2015 beispielsweise zuerst nach Tallinn und erst danach nach Berlin zu einem Kennenlernbesuch. Sein Vorgänger Bronisław Komorowski hatte im September 2010 auf seiner ersten Auslandsreise zunächst in Brüssel und dann in Paris und Berlin Station gemacht und damit die besondere Bedeutung der Beziehungen dieser beiden Länder zu Polen im Rahmen des seit 1991 existierenden „Weimarer Dreiecks“ hervorgehoben. Frühere polnische Präsidenten hatten ihre Amtszeit mit Besuchen in Rom und im Vatikan (Lech Wałęsa, Lech Kaczyński) oder in Brüssel, dem Sitz der europäischen Institutionen, und anschließend bei den wichtigsten Partner- und Nachbarländern begonnen. Aleksander Kwaśniewski war zuerst nach Deutschland gereist (Januar 1996), wo er auch später ein häufiger Gast war.
Richard von Weizsäcker war der erste Bundespräsident, der offiziell Polen besuchte. Der Besuch im Mai 1990 gehörte – wie Weizsäcker selbst bekannte – zu seinen wichtigsten Auslandsreisen (Helga Hirsch, Staatsbesuch in Polen: Durchbruch zu neuem Verständnis?, in: Die Zeit (1990), Nr. 20). Horst Köhler reiste unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Juli 2004 nach Polen, was damals, zu einer Zeit als sich die Beziehungen beider Staaten, aufgrund der unterschiedlichen Haltung zur Militärintervention im Irak und zur EUPolitik, merklich abgekühlt hatten, sicherlich Symbolcharakter hatte. Auch für seinen Nachfolger Christian Wulff war Warschau eines der ersten Auslandsziele, nachdem er Brüssel und Paris besucht hatte. Bundespräsident Joachim Gauck wiederum stattete nur wenige Tage im Amt Polen seinen ersten offiziellen Staatsbesuch ab (26. /27. März 2012). Insgesamt war er zwölfmal Staatsgast in Polen.
Wichtige historische Ereignisse wurden gemeinsam begangen. Bundespräsident Roman Herzog nahm 1994 auf Einladung von Präsident Lech Wałęsa an den Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Warschauer Aufstandes teil (→ Warschauer Aufstand). Im Jahr 2000 wurden „1.000 Jahre deutsch-polnische Nachbarschaft“ gefeiert, und am 12. März fand in Gniezno das Millenniumstreffen der Präsidenten Litauens, Polens, der Slowakei, Ungarns und Deutschlands statt. Anlässlich des 25. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit war am 16. / 17. Juni 2016 Andrzej Duda in Berlin zu Besuch, bevor Joachim Gauck nach Warschau kam. Bei dieser Gelegenheit stellten die Außenminister beider Länder den ersten Band des gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichtsbuches Europa – nasza historia / Europa – unsere Geschichte (→ wissenschaftliche Zusammenarbeit) vor. 2019 kam Frank-Walter Steinmeier als erster Bundespräsident nach Wieluń, um an den Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges teilzunehmen, der mit dem Angriff auf die Stadt am 1. September 1939 begonnen hatte.
Hochrangige Gäste verleihen Gedenkveranstaltungen immer einen besonderen Charakter und spiegeln den Zustand der bilateralen Beziehungen wider. Im Umkehrschluss kann die Nichtteilnahme an solchen Begegnungen eine ablehnende Haltung zum Ausdruck bringen, z. B. sagte 2006 der damalige polnische Präsident Lech Kaczyński seine Teilnahme am Gipfeltreffen des „Weimarer Dreiecks“ in Weimar ab – offiziell wegen gesundheitlicher Probleme, inoffiziell wegen der „Kartoffel-Affäre“, die durch einen satirischen Text in der linken Tageszeitung „die tageszeitung“ ausgelöst worden war (→ Polen und die Polen in der deutschen Presse). Das Gegenteil war der Fall, als sich Bundeskanzlerin Angela Merkel im Februar 2017 in Warschau nicht nur mit dem polnischen Ministerpräsidenten und dem Präsidenten traf, sondern auch – entgegen den diplomatischen Gepflogenheiten – mit dem Vorsitzenden der seit 2015 regierenden Partei „Recht und Gerechtigkeit“ Jarosław Kaczyński, in der begründeten Annahme, dass die zukünftige Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten in nicht unerheblichem Maße von ihm abhängen werde.
Regierung und Regierungschef
Das Organ der Exekutive ist in beiden Ländern die Regierung. In Polen handelt es sich dabei um den Ministerrat, an dessen Spitze der Vorsitzende des Ministerrates steht, der gemeinhin als Ministerpräsident bezeichnet und vom Präsidenten ernannt und entlassen wird. In der BRD wird die Regierung auch das Kabinett genannt, sie wird vom Kanzler geleitet und auf Antrag des Bundespräsidenten vom Parlament gewählt. Das Amt des Bundeskanzlers genießt hohes Ansehen, und die AmtsinhaberInnen üben einen bedeutenden Einfluss auf die deutsche Politik aus. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang der erste westdeutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und – etwas weiter zurück in der Vergangenheit – der „Vater der Reichsgründung“ von 1871, der „Eiserne Kanzler“ Otto von Bismarck. Darüber hinaus stärken „viele, in der BRD auf charakteristische Weise rationalisierte Institutionen – wie z. B. die Bedingungen, die an ein konstruktives Misstrauensvotum oder eine Vertrauensfrage gestellt werden – die Position des Kanzlers gegenüber dem Parlament, weshalb das bundesrepublikanische System auch als ,Kanzlersystem‘ bezeichnet wird“ (Gdulewicz 2005, S. 106). Man kann dabei gar von einer Personifizierung der Politik sprechen, da das Bild des Staatschefs sich in gewissem Sinne über das des Staates legt: Im Falle Polens scheint der Präsident der repräsentativste und im Ausland bekannteste Politiker zu sein, im Falle Deutschlands ist dies der Bundeskanzler. Ein Grund dafür könnte sein, dass es aufgrund der stabilen Regierungsverhältnisse in der BRD nur selten zu einem Wechsel im Kanzleramt kommt, manche Kanzler amtierten mehrere Amtsperioden – am längsten Helmut Kohl (16 Jahre) und Angela Merkel (16 Jahre, nur wenige Tage kürzer als Kohl) und Konrad Adenauer (14 Jahre). Zum Vergleich: Deutschland hatte in der Nachkriegszeit acht KanzlerInnen, während in Polen insgesamt 26 Personen das Amt des Ministerpräsidenten bekleideten (zehn in der Volksrepublik Polen und sechzehn nach 1989).
Parteiensystem
Sowohl in Deutschland als auch in Polen gibt es ein Mehrparteiensystem, in dem Gruppierungen aus dem gesamten politischen Spektrum vertreten sind: von der Linken bis hin zu liberalen und konservativen Parteien. Bis 1989 war das politische System in Polen ähnlich dem der DDR, beide Länder gehörten dem Ostblock an (Warschauer Pakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) und unterlagen der Kontrolle der Sowjetunion. Sie übernahmen das sowjetische Einparteiensystem, in dem die kommunistischen Parteien – in Polen die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (Polska Zjednoczona Partia Robotnicza, PZPR) und in der DDR die Sozialistische Einheitspartei (SED) – über unumschränkte Macht verfügten (wenngleich die Volksrepublik Polen und die DDR offiziell Staaten mit einem Mehrparteiensystem waren; in Polen waren die Vereinigte Bauernpartei [Zjednoczone Stronnictwo Ludowe, ZSL] und die Demokratische Partei [Stronnictwo Demokratyczne, SD] Bündnispartner der PZPR; in der DDR gab es die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], die Christlich-Demokratische Union Deutschlands, kurz Ost-CDU, die National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD], die Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD] und Massenorganisationen, die man auf Druck Moskaus 1949 zur Nationalen Front zusammengeschlossen hatte). Zu jener Zeit kann man von zwei Hierarchien sprechen, die die Herrschaft ausüben: Parallel zu den Staatsorganen existierte auf sämtlichen Ebenen der Parteiapparat.
Die historischen Parlamentswahlen vom Juni 1989 markierten symbolisch das Ende des Kommunismus in Polen. Aufgrund der Vereinbarungen am Runden Tisch war die politische Szene zweigeteilt, der Wettstreit um die Wählergunst fand zwischen den PZPR-Kandidaten und den Oppositionsbewerbern statt. Die Wahlentscheidung war in erster Linie ein Votum für die „alte“ oder die „neue“ Ordnung – es war „vor allem ein Misstrauensvotum gegen das damalige Regime, nicht so sehr eine Unterstützungserklärung für konkrete Parteien oder politische Gruppierungen“ (Alberski; Jednaka 1994, S. 69f.). In den folgenden Jahren wandelte sich mit dem Systemwechsel auch das Parteiensystem, die Parteienlandschaft zersplitterte (Mitte der 1990er Jahre waren in Polen etwa 300 Parteien registriert) und war außerordentlich vielfältig – auf der politischen Bühne tauchten sonderbare Gruppierungen auf, wie z. B. die 1990 vom Schauspieler Janusz Rewiński gegründete Polnische Partei der Bierfreunde (Polska Partia Przyjaciół Piwa). Zu den Parlamentswahlen 1991 waren nicht weniger als 111 Parteien zugelassen. Die große Anzahl an Parteien und die damit verbundene programmatische Bandbreite und Unübersichtlichkeit erschwerten die Wahlentscheidung. Zudem „wurde die Parteienvielfalt, die einerseits in fehlenden institutionellen Barrieren begründet lag, andererseits auf ein zunehmendes Niveau politischer Aktivität zurückzuführen war, von einem schwachen Organisationsgrad der Parteien begleitet“ (Antoszewski 2012, S. 235). Doch in der sich in Polen neu herausbildenden → politischen Kultur scheint eine solche Übergangsphase unumgänglich zu sein.
Infolge des Gesetzes über politische Parteien (Ustawa o partiach politycznych) von 1997 und der Einführung staatlicher Parteiensubventionen 2001 stabilisierte sich die Situation. An der Mandatsverteilung nehmen die Parteien teil, die landesweit mindestens 5 % der gültigen Stimmen erhalten haben; bei Parteienbündnissen beträgt die Sperrklausel 8 %. Dies gilt jedoch nicht für Wahlkomitees der nationalen Minderheiten (Ustawa z dnia 5 stycznia 2011, Kodeks wyborczy, Dz. U. 2011, nr 21 poz. 112, Artikel 197). In Polen betrifft dies neun Minderheiten (Ustawa z dnia 6 stycznia 2005) o mniejszościach narodowych i etnicznych oraz o języku regionalym, wyborczy, Dz. U. 2005, nr 17 poz. 141), u. a. → deutsche Minderheit. Im Sejm der IX. Legislaturperiode (seit November 2019) wird diese durch einen Abgeordneten vertreten. Von den derzeit achtzig registrierten Parteien (https://pkw.gov.pl/finansowanie-polityki/wykaz-partii-politycznych, 17.11.2021) sind nur einige wenige politische Hauptakteure. So teilten sich bei den Parlamentswahlen 2019 fünf Parteien die 460 Sitze im Sejm: 11 erhielt die Konföderation der Freiheit und Unabhängigkeit (Konfederacja Wolność i Niepodległość), 49 der Bund der Demokratischen Linken (Sojusz Lewicy Demokratycznej, SLD), 134 die Bürgerkoalition (Koalicja Obywatelska, KO), 235 Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) und 30 die Polnische Volkspartei (Polskie Stronnictwo Ludowe, PSL).
In der BRD dominieren seit 1949 zwei große Parteien das politische Geschehen: die SPD und die CDU (in Bayern die Schwesterpartei CSU). Bisher bildeten sie viermal eine gemeinsame Regierung (1966–1969, 2005–2009, 2013–2017, 2018–2021), ihr Bündnis wird als Große Koalition bezeichnet. Lange Zeit waren die Liberalen (FDP), die auf Regierungsebene mal mit den Christdemokraten, mal mit den Sozialdemokraten koalierten, „das Zünglein an der Waage“. Aus diesem Grund wurde das westdeutsche Parteiensystem bis in die 1980er Jahre als „Zweieinhalb-Parteiensystem“ bezeichnet (In der Anfangsphase der BRD beteiligten sich an Regierungskoalitionen überdies die Deutsche Partei (DP), der Gesamtdeutsche Block /Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) und die kurzzeitig existierende Freie Volkspartei (FVP). Dann begann der Aufstieg der im Januar 1980 gegründeten Partei Die Grünen (heute Bündnis 90/ Die Grünen), die der Umweltbewegung entstammte. Eine weitere politische Kraft war nach der Wiedervereinigung Deutschlands die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), die aus der ostdeutschen SED hervorging und in den „neuen“ Bundesländern über beträchtlichen Einfluss verfügte. 2007 kam es zum Zusammenschluss der PDS und der in den „alten“ Ländern aktiven Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG), die zum Bündnis Die Linke fusionierten. Bei den Bundestagswahlen nehmen zumeist mehrere dutzend, häufig kleinere Parteien teil (bei den letzten Wahlen 2021 waren es 47), die politischen Hauptprotagonisten sind jedoch nur eine Handvoll größere Parteien, was jedoch aufgrund der historischen Erfahrungen durchaus auch so gewollt ist – die Zersplitterung des Reichstages in der Weimarer Republik führte zur Schwächung des Parlaments und letztlich zum Zusammenbruch des demokratischen Staates.
Derzeit, nach der Wahl von 2021, sitzen im Bundestag VertreterInnen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie Alternative für Deutschland (AfD). Dies ist das Ergebnis einer Wahlordnung, die die größeren Parteien bevorteilt. Der deutsche Wähler verfügt über zwei Stimmen: Mit der ersten Stimme wählt er oder sie den Direktkandidaten einer Partei im jeweiligen Wahlkreis, mit der zweiten die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Parteien im Bundestag vertreten sind, wobei die Sperrklausel dafür sorgt, dass nur Parteien Sitze im Parlament erhalten, die mindestens 5 % der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Von der Fünf-Prozent-Hürde nicht betroffen sind – wie in Polen – die Parteien der nationalen Minderheiten (nach deutschem Recht besitzen gegenwärtig vier Gruppen diesen Status: die Dänen, Sorben, Friesen sowie die deutschen Roma und Sinti). Die Sperrklausel wird nur dann ausgesetzt, wenn eine Partei die erforderlichen fünf Prozent der Zweitstimmen verfehlt, dafür aber mit den Erststimmen mindestens drei Direktmandate gewinnt. Dies war 1994 und 2021 der Fall, als die postkommunistische PDS in vier (1994) beziehungsweise in drei (2021) Wahlkreisen vorne lag, landesweit jedoch nur 4,4 % (1994) beziehungsweise 4,9 % (2021) der Zweitstimmen einfuhr.
Der wachsende Einfluss radikaler Parteien ist in den letzten Jahren in ganz Europa zu beobachten. In der BRD sind dies hauptsächlich rechtsextreme Gruppierungen, die in ihren Parteiprogrammen gerne auf populistische und nationalistische Slogans zurückgreifen. Ein Beispiel ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion), die in ihrem Programm „Arbeit. Familie. Heimat“ (2010) u. a. das pluralistisch-demokratische System sowie den multikulturellen Charakter der deutschen Gesellschaft negiert und eine Revision der Staatsgrenzen fordert. Häufig wird die Ansicht geäußert, das Erscheinen nationalsozialistischer Parteien in Deutschland sei „historisch“ bedingt und werde durch die Enttäuschung über die Wiedervereinigung zusätzlich befördert, die nicht für alle eine Wende zum Besseren gewesen sei. Die Auswirkungen der Vereinigung bekamen die ehemaligen DDR-BürgerInnen besonders schmerzlich zu spüren, die finanzielle und wirtschaftliche Krise Ende der 2000er Jahre verbreitete zusätzlich ein Gefühl der Unsicherheit. Dies alles sorgte dafür, dass die rechtsextreme Rhetorik in den „neuen“ Bundesländern auf einen fruchtbareren Boden als im Westen des Landes fiel. Davon zeugt auch, dass es der NPD bei Landtagswahlen in den östlichen Bundesländern mehrfach gelang, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen. So entsandte die Partei Abgeordnete in die Landtage von Sachsen (2004–2014) und Mecklenburg-Vorpommern (2006–2016), während auf nationaler Ebene über ein Verbot der NPD diskutiert wurde (Tujdowski 2012). Zweimal – 2003 und 2017 – wurde der Versuch unternommen, die Partei zu verbieten, beide Male scheiterte das Verbotsverfahren.
Ein neuer Akteur in der Parteienlandschaft der BRD ist die im April 2013 gegründete AfD, die einige Monate später kurz vor dem Einzug in den Bundestag stand. Anfangs forderte sie den Austritt Deutschlands aus der Eurozone und die Rückkehr zur „starken D-Mark“ – auf diese Weise wollte sie enttäuschte CDU- und FDP-Wähler gewinnen. Gleichzeitig setzte sie auf populistische Losungen, z. B. „Einwanderung ja – aber nicht auf Kosten unserer Sozialsysteme“ oder „Mehr Brüssel – weniger Demokratie“. Dass diese Forderungen in der Bevölkerung Anklang fanden, zeigten die rasch ansteigenden Zustimmungswerte (innerhalb weniger Monate entstanden in allen Bundesländern AfD-Strukturen) und das für einen Parteineuling mit 4,7 % der Zweitstimmen beachtliche Bundestagswahlergebnis. PolitikwissenschaftlerInnen äußerten daraufhin die Ansicht, man dürfe diese neue politische Kraft nicht unterschätzen, die Dauerhaftigkeit ihres Erfolges hänge jedoch vom langfristigen Programm, einer effizienten Organisation und erfahrenen FunktionärInnen ab. Es komme darauf an, betonten die Experten, eine Stammwählerschaft zu gewinnen, zumal die AnhängerInnen von Protestparteien sich selten längerfristig an eine politische Gruppierung binden (Niedermayer 2018). Während die Wirtschaftskrise (ab 2007) die AfD auf die große politische Bühne beförderte, verlieh ihr die Migrationskrise von 2015 zusätzlichen Schwung – die AfD wandelte sich von einer euroskeptischen Bewegung in eine Protestpartei und wurde im Laufe der Zeit immer populistischer, islamfeindlicher und deutschnationaler. Die Flüchtlingsfrage beherrschte den Bundestagswahlkampf 2017 und trug mit dazu bei, dass die AfD ein hervorragendes Ergebnis erzielte (12,6 %) und drittstärkste politische Kraft im Bundestag wurde. Sie verlor leicht bei der Bundestagswahl 2021 und belegt mit 10,5 % nun Platz fünf. Derzeit ist die AfD in allen 16 Landesparlamenten vertreten.
Populismus ist ein Phänomen, das nicht nur in Westeuropa zu beobachten ist. Parteien, die Nationalismus, Einwanderungs- und Fremdenfeindlichkeit sowie Intoleranz propagieren, verzeichnen auch im östlichen Teil Europas Erfolge. In Polen könnte man die nationalistische Liga Polnischer Familien (Liga Polskich Rodzin, LPR) und die populistische Selbstverteidigung (Samoobrona) nennen, die 2006/2007 mit der PiS eine Regierungskoalition bildeten. Damals verspielten die LPR und Samoobrona das in sie gesetzte Wählervertrauen, beide Parteien erwiesen sich als unfähig, Regierungsverantwortung zu übernehmen und so ihre politische Position langfristig zu festigen. Geht man davon aus, dass Populismus sich an jene wendet, „die sich als Opfer, Ausgeschlossene und Benachteiligte betrachten, die von gierigen und unmoralischen Eliten um die Segnungen der Modernisierung, des wirtschaftlichen Fortschritts und der Demokratie gebracht wurden“ (Aleksandra Jasińska-Kania, Typ idealny państwa nowego populizmu. Przypadek PiS, in: Kultura Liberalna (2015), Nr. 51 (https://kulturaliberalna.pl/2015/12/22/jasinska-kania-populizm-pis/, 20.2.2021), dann verwundert es nicht, dass die PiS – die im Wahlkampf sich von ihrer gemäßigten Seite zeigte, die populistische Klaviatur jedoch auch beherrscht – vor allem mit den Stimmen der Unzufriedenen 2015 an die Macht kam (Müller 2017, S. 12).
Ein anderes Phänomen sind die Piratenparteien, die in den beiden ersten Jahrzehnten des 21. Jhs. in vielen Ländern gegründet wurden und deren Programme aus einem Sammelsurium verschiedener Losungen und Themen bestehen. Zum Teil profitierten die Piraten von der wachsenden gesellschaftlichen Unzufriedenheit über die allgegenwärtige Digitalisierung sowie die Zugriffsmöglichkeiten der Konzerne und staatlichen Behörden auf persönliche Daten, wodurch immer stärker in die Privatsphäre der BürgerInnen eingegriffen wird, andererseits forderte die Partei den Abbau von Barrieren im Internet, um dessen Ressourcen allgemein zugänglich zu machen (z. B. durch eine Reform des Urheberrechts), und die Stärkung der direkten Demokratie. Die 2006 gegründete Piratenpartei Deutschland hatte ihren ersten bedeutenden Erfolg auf Landesebene bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2011 (8,9 %); im Jahr darauf gelang den Piraten der Einzug in den Saarländischen, Schleswig-Holsteinischen und Nordrhein-Westfälischen Landtag. Diese Erfolge konnten sie in den folgenden Jahren nicht wiederholen, sie erhielten höchstens 2,1 % der Stimmen. Es gelang ihnen auch nicht der Einzug in den Bundestag – 2013 stimmten 2,2 % der WählerInnen für sie, 2017 und 2021 nur noch 0,4 %. Als Grund für den raschen Aufstieg der Piratenpartei in Deutschland verweisen PolitikwissenschaftlerInnen darauf, dass sie anders als die etablierten Parteien wahrgenommen wurde. Als Protestpartei kam sie vor allem bei jungen Menschen an, für die die „Nichtpartei“, mit ihrer scheinbar mangelnden Professionalität, ihrer breiten Palette an Forderungen und ihrer Offenheit im Gegensatz zu traditionellen Parteien attraktiv war. In Polen war die Piratenpartei von 2006 bis 2009 aktiv, im Januar 2013 wurde sie erneut ins Parteiregister eingetragen. Ihre Bedeutung ist marginal.
Für kurze Zeit erfolgreich war in Polen Janusz Palikots im Juni 2011 gegründete PalikotBewegung (Ruch Palikota), die im Oktober desselben Jahres bei den Parlamentswahlen bereits einen Stimmenanteil von über 10 % erreichte und damit vierzig Abgeordnete in den Sejm entsandte. In ihrem Programm „Moderner Staat“ griff sie viele Themen auf, die sowohl unter Politikern als auch Bürgern seit Jahren leidenschaftlich diskutiert wurden: Rolle der Kirche im Staat, Gleichstellung der Frau, Soziale Marktwirtschaft, Beteiligung am „Krieg gegen den Terrorismus“. Die Palikot-Bewegung befürwortete den Aufbau eines modernen, säkularen Staates in Polen mit einer Zivilgesellschaft, die sich ihrer Rechte bewusst ist und von ihnen Gebrauch macht. Geteilter Meinung waren die politischen BeobachterInnen in ihrem Urteil, was die Palikot-Bewegung dauerhaft erreicht hat. Einigkeit herrschte dagegen, dass „sich anfänglich ein Neuheitseffekt einstellte, der die politische Szene belebte“ (https://www.gazetaprawna.pl/wiadomosci/artykuly/625520,eksperci-o-szansach-ruchu-palikota.html,komentarze-najnowsze,1, 20.2.2021), was sicherlich der Beliebtheit des Parteiführers und der Bewegung zuträglich war – inwieweit man allerdings die WählerInnen langfristig würde an die Partei binden können, hing, so die einhellige Meinung, von der Glaubwürdigkeit der Partei ab. An dieser Aufgabe scheiterte die Palikot-Bewegung, und nach ihrer Umbenennung im Herbst 2013 in Deine Bewegung (Twój Ruch), verzeichnete sie keine nennenswerten politischen Erfolge mehr.
Vergleicht man die Parteiensysteme beider Staaten, lassen sich in den letzten dreißig Jahren zwei gegensätzliche Tendenzen beobachten. Die junge polnische Demokratie zeichnete sich, dank der liberalen Regelungen im Parteiengesetz, durch politische Vielfalt und Pluralismus aus, die große Anzahl von Parteien war gleichsam eine natürliche Reaktion auf das vorherige Parteienmodell. Diese spiegelte die differenzierten Ansichten der Gesellschaft wider, die WählerInnen gaben jenen Parteien ihre Stimme, deren Forderungen ihnen am nächsten waren. Die Gründe für die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland wurden bereits genannt; in Polen wurde 1993 die Fünf-Prozent-Klausel eingeführt, nach den Parlamentswahlen von 1991, als fast dreißig verschiedene Parteien Mandate eroberten. In der Regel sinkt nach einer Phase der Zersplitterung der politischen Szene die Zahl der politischen Parteien wieder – eine effiziente Parlamentsarbeit wäre sonst nicht möglich. In der BRD hingegen erweiterte sich das politische Spektrum nach mehreren Jahrzehnten eines übersichtlichen und stabilen Zweieinhalb-Parteiensystems mit dem Erscheinen kleinerer Parteien, die wichtige, kontrovers diskutierte gesellschaftspolitische Fragen aufgriffen. Die Wiedervereinigung Deutschlands brachte neue Herausforderungen mit sich; in einem Staat fanden Bürger zusammen, die bisher in zwei verschiedenen gesellschaftspolitischen Modellen funktioniert hatten. Der Vereinigungsprozess des Landes war kein einfacher, die sich „neu“ bildende Gesellschaft polarisierte sich, was sich u. a. in differenzierteren Wahlpräferenzen widerspiegelte. Infolgedessen verringerte sich nach und nach die Unterstützung für die beiden großen Parteien. Sowohl die Parlamentswahlen 2017 als auch die darauffolgenden im Jahr 2021 zeigten, dass das deutsche Parteiensystem im Wandel begriffen ist und immer fließender wird. Dieser Prozess findet bereits seit Längerem statt, beschleunigte sich jedoch im Zusammenhang mit den erwähnten Krisen. Die Ergebnisse der einzelnen Parteien waren, obwohl die Verteilung der Wahlpräferenzen im Grunde vorhersehbar ist, eine Überraschung. Dies betraf insbesondere die Sozialdemokraten, die 2017 mit gerade einmal 20,5 % ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte der BRD erzielten. Vier Jahre später verbesserten sie ihr Resultat um 5,2 %. In den letzten Jahrzehnten mussten auch die Christdemokraten Stimmenverluste hinnehmen; 2017 erhielten sie 32,9 % der Stimmen, nur unwesentlich mehr als 1949 (31 %), 2021 gar nur noch 24,1 % – ihre bisher schwächsten Ergebnisse. Die Liberalen erlitten nach ihrem spektakulären Erfolg 2009 (14,6 %) 2013 eine historische Niederlage (4,8 %) und zogen erstmals nicht in den Bundestag ein. 2017 verbesserten sie ihr Ergebnis erheblich (10,7 %). Bei der letzten Bundestagswahl erhielten sie 11,5 %. Eine Aufwärtstendenz verzeichneten 2017 Die Grünen und Die Linke, die 8,9 % beziehungsweise 9,2 % der Stimmen erhielten. Im September 2021 eroberten Die Grünen mit 14,8 %, ihrem bisher besten Wahlergebnis, den dritten Platz, während Die Linke unter die Fünf-Prozent-Hürde abrutschte (4,9 %).
In beiden Ländern tauchen von Zeit zu Zeit politische Gruppierungen auf, die sich durch ihre Systemfeindlichkeit von den anderen Parteien unterscheiden, wodurch sie aber für eine bestimmte Wählerschaft attraktiv sind. Ihre Schwäche liegt jedoch im Kritisieren und Negieren bestehender Verhältnisse, da sie zumeist keine realen Alternativen anbieten können. Parteien dieser Art erweisen sich oft als flüchtige Gebilde – in der polnischen Publizistik werden sie als „politisches Plankton“ bezeichnet.
Da politische Parteien heutzutage eher kritisch gesehen werden, gewinnen zunehmend politische Bewegungen an Bedeutung, die sich um einen charismatischen Führer scharen. Von der Beliebtheit dieses Modells zeugt auch Emmanuel Macrons Sieg bei den französischen Präsidentschaftswahlen 2017, als Kandidat der von ihm ins Leben gerufenen Bewegung „La République en Marche!“, und das erfolgreiche Abschneiden der Liste Sebastian Kurz – Die neue Volkspartei (ÖVP) bei der österreichischen Nationalratswahl im selben Jahr, das Sebastian Kurz ins Kanzleramt führte. PolitikwissenschaftlerInnen nennen solche Listen oder Bewegungen, bei denen „eine klassische Parteiorganisation durch eine offene Plattform ergänzt wird“, Hybridparteien (Christoph Hasselbach, Von der Partei zur Bewegung, in: Deutsche Welle vom 10.7.2017 (https://www.dw.com/de/von-der-partei-zur-bewegung/a-39632427), 20.2.2021).
Aufgrund der territorialen Gliederung Polens finden Wahlen zum Sejm und Senat gemäß Verfassung alle vier Jahre gleichzeitig statt. In begründeten Ausnahmefällen können vorgezogene Wahlen durchgeführt werden. Nachdem das Wählerinteresse jahrelang rückläufig war, steigt auch die Bedeutung der Kommunalwahlen wieder – wie Untersuchungen des Zentrums für öffentliche Meinungsforschung (Centrum Badania Opinii Społecznej) zeigen (CBOS 2019, S. 2). Die Befragten bezeichneten diese Abstimmung als die wichtigste der vier allgemeinen Wahlen. Die Kommunalwahlen kamen bei der Umfrage auf einen Durchschnittswert von 8,22 auf einer Skala von 1 bis 10 (für etwas weniger wichtig wurden die Präsidentschaftswahlen gehalten – 8,02; es folgten die Wahlen zum Sejm und Senat – 7,94; an letzter Stelle rangierten die Wahlen zum Europäischen Parlament – 7,16). Die Organe der territorialen Selbstverwaltungen – Gemeinderat, Kreistag, Woiwodschaftstag, Gemeindevorsteher, Bürgermeister und Stadtpräsident – werden alle vier Jahre gewählt.
Anders als in zentralistischen Staaten bewirkt der Föderalismus in Deutschland, dass sich die lokale und nationale Politik gegenseitig beeinflussen. Die Wahlen auf der Bundesebene, zum Bundestag, finden alle vier Jahre statt, während die Landtage in der Regel alle fünf Jahre (in Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern alle vier Jahre) neu gewählt werden – allerdings fallen diese Wahlen nicht alle auf das gleiche Jahr, jedes Bundesland wählt in seinem eigenen Rhythmus. Besonders hoch kochen die Emotionen in „Superwahljahren“, in denen verschiedene Wahltermine zusammenfallen und in zahlreichen Bundesländern gewählt wird, die Deutschen also besonders häufig aufgefordert sind, ihre Stimme abzugeben. 2009 fanden z. B. fünf Landtagswahlen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Bundestag statt; 2011 wiederum gab es sieben Landtagswahlen. 2021 wurden dagegen nicht nur der Bundestag, sondern auch sechs Landtage neu gewählt, darüber hinaus fanden in Hessen und Niedersachsen Kommunalwahlen statt. „Ein solcher Wahlkalender heizt die politische Atmosphäre im ganzen Land zwischen den Bundestagswahlen an. Hier bilden sich neue Trends heraus, die sich dann häufig im gesamten Bundesgebiet durchsetzen. Hier werden neue politische Konstellationen ausprobiert, neue Parteien und politische Bewegungen bestehen ihre Feuerprobe“ (Woś 2011, S. 2). Aus diesem Grund wecken Landtagswahlen großes Interesse und werden von den wichtigsten meinungsbildenden Medien ausführlich analysiert, sie gelten als „präziser Seismograf“ politischer Trends in der BRD. Die Karriere und der Erfolg in „ihren“ Bundesländern ebneten vielen PolitikerInnen den Weg in höchste Staatsämter. Man kann die deutschen Bundesländer daher auch als Kaderschmiede der politischen Eliten betrachten, ähnlich den amerikanischen Bundesstaaten. Anders verhält es sich in Polen, wo Kommunalpolitiker nur selten in die nationale Politik gehen.
Für das Funktionieren einer Demokratie ist die Beteiligung an Wahlen, dank derer die wahlberechtigten Bürger nach dem Prinzip der Gleichheit an der Gestaltung der Politik ihres Landes partizipieren, von essenzieller Bedeutung. Deshalb sind bei der Analyse des Parteiensystems eines Staates nicht nur die politischen Akteure wichtig, sondern auch deren gesellschaftliche Unterstützung – denn von der Entscheidung der WählerInnen hängt der Wahlerfolg einer Partei und deren Möglichkeit der Machtausübung ab. Eine nicht minder wichtige Frage ist folglich die Wahlbeteiligung. In der Volksrepublik Polen sorgten die Machthaber, ähnlich wie in der DDR, für eine hohe Wahlbeteiligung und entsprechende Zustimmungswerte – je höher desto besser, weil diese eine breite Unterstützung der Regierungspolitik demonstrierte. Zumal allgemein die Ansicht herrschte, lieber „wählen gehen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen“, was eine hohe Wahlbeteiligung begünstigte. Mit dem Systemwandel entfiel dieser „äußere“ Zwang. Stattdessen bot sich die Chance, bewusst und freiwillig zu partizipieren; die junge Zivilgesellschaft musste lernen, sich an der Demokratie zu beteiligen. Allerdings zeigen die Parlamentswahlen in den postkommunistischen Staaten Mittelosteuropas bei der Wahlbeteiligung eine rückläufige Tendenz, wobei diese in Polen von Anfang an deutlich niedriger war als in anderen Ländern der Region, das heißt sich auf einem Niveau von etwa 50 % bewegte (die höchste Wahlbeteiligung betrug 1989 62,7 %, die niedrigste 2005 40,6 %). Die Polen nehmen in größerer Zahl an den Präsidentschaftswahlen teil – die durchschnittliche Wahlbeteiligung beträgt 57 %; in der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen 2020 wurde eine Beteiligung von 68,18 % erreicht (nur im zweiten Wahlgang 1995 waren es mit 68,23 % geringfügig mehr). Niedrigere Wahlbeteiligungen sind bei den Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beobachten. Charakteristisch ist darüber hinaus die schwankende Wahlbeteiligung in Polen – die BürgerInnen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen an Wahlen teilzunehmen oder auf die Teilnahme zu verzichten.
In der alten Bundesrepublik Deutschland stieg die durchschnittliche Wahlbeteiligung in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg und hielt sich bei den Bundestagswahlen auf einem sehr hohen Niveau von deutlich über 80 % (bei Landtagswahlen lag die Wahlbeteiligung im Schnitt bei über 50 %, bei Kommunalwahlen waren es dagegen nur etwas mehr als 45 %). Vom politologischen Standpunkt aus gesehen, lässt sich für diesen Zeitraum von einem stabilen Wahlverhalten sprechen, das heißt von einer starken Wählerbindung an die beiden größten politischen Parteien CDU und SPD. Seit ihrer Gründung hatten beide Parteien eine feste Anhängerschaft, sprich potenzielle Wählerschaft. Aufgrund ihres massenhaften, allgemeinnationalen und schichtenübergreifenden Charakters werden sie als Volksparteien bezeichnet. Nach 1990 ist jedoch ein Rückgang der Wahlbeteiligung zu beobachten (1994 lag sie bei 79 %, 1998 bei 82,2 %, 2002 bei 79,1 %, 2005 bei 77,7 %; 2009 erreichte sie mit70,8 % ihren Tiefpunkt; bei den Bundestagswahlen 2013 stieg sie wieder leicht auf 71,5 % und bei denletzten Wahlen auf 76,6 %). Die sinkende Wahlbeteiligung ist nicht nur für Deutschland charakteristisch, sie ist weltweit zu beobachten, und ihre Ursachen werden nicht nur von Politikwissenschaftlern und Soziologen erforscht. Als Grund wird am häufigsten Politikverdrossenheit genannt, das politische Desinteresse der BürgerInnen, für die sich die einzelnen politischen Akteure immer schwerer unterscheiden lassen. Die WählerInnen glauben zudem nicht mehr an ihre eigene Wirkmächtigkeit, daran, dass sie mit ihrer Stimme die sie umgebende Wirklichkeit real beeinflussen können. Viele Menschen identifizieren sich mit keiner politischen Kraft, sie fühlen sich von keiner Partei und keinem Kandidaten vertreten. Nichtwählen ist häufig eine Form des Protests und Ausdruck der Unzufriedenheit mit der aktuellen Politik.
Die polnische Verfassung sieht – entsprechend dem Grundsatz: „Die oberste Gewalt in der Republik Polen steht dem Volk zu“ (Artikel 4) – die Möglichkeit vor, dass die Macht auch direkt ausgeübt werden kann, und zwar in Form von landesweiten Volksabstimmungen „in Fällen von besonderer Bedeutung für den Staat“ und die polnische Bevölkerung. Auf welche Fragen dies zutrifft, wurde jedoch in der Verfassung nicht näher geregelt, sodass der Volksentscheid einen fakultativen Charakter hat (Artikel 125). Ein besonderer Fall ist das Verfassungsreferendum – ein solches fand am 25. Mai 1997 statt. Die TeilnehmerInnen wurden aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: „Sind Sie für die Annahme der Verfassung der Republik Polen, die von der Nationalversammlung am 2. April 1997 verabschiedet wurde?“ Die BürgerInnen können per Volksabstimmung auch über die Ratifizierung eines internationalen Vertrages entscheiden, mit dem bestimmte nationale Zuständigkeiten an eine internationale Organisation übertragen werden, wie dies beim EU-Beitritt Polens der Fall war. Ferner gibt es kommunale Volksentscheide, die lokalen Charakter haben.
In Deutschland ist die Institution der Volksabstimmung stärker eingeschränkt als in Polen. Die Verfassung lässt keine Volksentscheide auf nationaler Ebene zu. Einzige Ausnahme ist die Änderung der Verfassung, die der Zustimmung der BürgerInnen bedarf, z. B. in Form einer Volksabstimmung als eine der möglichen Optionen. Allerdings wurde diese Verfassungsbestimmung selbst bei der Wiedervereinigung, die nach Beschluss der Bundesregierung durch den Beitritt der „neuen“ Bundesländer zur BRD erfolgte, nicht angewandt (Artikel 23 GG, der 1990 aufgehoben wurde). Volksentscheide können stattdessen auf Landesebene stattfinden – in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen – sowie bei der geografischen Neugliederung des Bundesgebietes (Artikel 29 GG). Diese Zurückhaltung, die BürgerInnen im Rahmen einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen, ist vermutlich den schlechten Erfahrungen der Weimarer Zeit und späterer Jahre geschuldet, als die Nationalsozialisten den Willen des Volkes für ihre Bedürfnisse instrumentalisierten. Auch der erste Bundespräsident Theodor Heuss warnte in der Gründungszeit der BRD vor der Aufnahme plebiszitärer Elemente in die Verfassungsordnung des neu entstehenden Staates, mit dem Argument, sie könnten zu einer „Prämie für jeden Demagogen“ werden (Becker 2009, S. 63). Derzeit wird in Deutschland jedoch über die Einführung der Institution des nationalen Volksentscheides diskutiert, insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der EU-Mitgliedschaft Deutschlands und seiner Europapolitik.
Obwohl wir es bei Deutschland und Polen mit zwei demokratischen Staaten zu tun haben, zeigt der Vergleich ihrer politischen Systeme, dass diese maßgeblich von verschiedenen Traditionen und historischen Erfahrungen geprägt wurden. Zahlreiche Unterschiede resultieren zudem aus der territorialen Gliederung (Unitarismus in Polen vs. Föderalismus in Deutschland), die den Charakter und die Funktionsweise der (mehr oder minder zentralisierten) Staatsorgane bestimmt. Das politische System der BRD ist sicherlich gefestigter, da es direkt nach dem Zweiten Weltkrieg, gemäß dem von alliierter Seite konsequent verfolgten Grundsatz der Demokratisierung, entstanden ist. In Westdeutschland sagte man sich von der „braunen Vergangenheit“ los und versprach, einen demokratischen Staat aufzubauen, was den Weg zur Aussöhnung mit dem Westen ebnete und die Voraussetzung für die Westintegration der BRD war. Polen dagegen erhielt erst nach dem Fall des Kommunismus Ende der 1980er Jahre die Chance zu einer demokratischen Entwicklung. Im darauffolgenden Jahrzehnt verfolgte die polnische Außenpolitik das Ziel, Mitglied in den wichtigsten euroatlantischen Organisationen – der EU und der NATO – zu werden. „Anwalt“ der polnischen Interessen gegenüber dem Westen war damals Deutschland (Kwaśniewski 2002, S. 162).
Es stellt sich die Frage, ob die Institutionen und die Form der politischen Systeme die gegenseitigen Beziehungen beider Länder beeinflussen. Was die territoriale Ordnung betrifft, hat die Existenz der Bundesländer in Deutschland zur Folge, dass diese die Auslandskontakte entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen und Interessen – bis zu einem gewissen Grad – selbst gestalten können. Ein Beispiel hierfür ist das an Polen grenzende Bundesland Brandenburg, wo die Zusammenarbeit mit dem polnischen Nachbarn als Grundsatz in der Landesverfassung verankert wurde, oder der Freistaat Sachsen, der zahlreiche gemeinsame Projekte mit der Woiwodschaft Niederschlesien initiiert. In Polen dagegen fällt jede außenpolitische Initiative erst einmal in den Zuständigkeitsbereich der zentralen staatlichen Stellen. Doch bereits im → Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, der das Fundament für die deutsch-polnischen Beziehungen der letzten drei Jahrzehnte bildet, betonen beide Seiten, dass sie der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Regionen, Städten, Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften, insbesondere im grenznahen Bereich“, hohe Bedeutung beimessen. Nach 1990 wurde die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Jugend- und Arbeitnehmeraustausch tatsächlich verstärkt. Sie findet auf verschiedenen Ebenen statt: von der zentralen, zwischenstaatlichen Ebene bis hinunter zur regionalen und lokalen Ebene (z. B. Städtepartnerschaften). Laut Angaben des Verbandes der Polnischen Städte sind deutsch-polnische Partnerschaften, von denen es 2010 über tausend gab, weiterhin die beliebtesten Städtepartnerschaften (http://www.twinning.org/pl/page/statystyki-i-liczby#.X--TCdhKjIV, 20.2.2021) – zurzeit scheint das Interesse an ihnen jedoch nachzulassen (Loew; Łada 2020). Überdies entstanden diverse Gesellschaften, Stiftungen und andere Formen der deutsch-polnischen → Zusammenarbeit. Da Polen und Deutschland heute als nächste Nachbarn beide der EU angehören, wurden die Ebenen und Bereiche der Kooperation erheblich erweitert. Immer wieder, vor allem anlässlich wichtiger historischer Jahrestage werden die gegenseitigen Beziehungen bewertet und Versuche unternommen, die Frage zu beantworten, inwieweit das in ihnen steckende Potential genutzt wird. Formal gesehen schaffen bestehende Strukturen, Zuständigkeiten und Pflichten sowie die ihnen eigenen Handlungsbereiche viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit fortzusetzen und zu vertiefen, dennoch dürfte unstrittig sein, dass für die zwischenmenschlichen Beziehungen in erster Linie die BürgerInnen selbst verantwortlich sind, und nur sie – Polen und Deutsche – die Erklärungen der PolitikerInnen mit Leben füllen können.
Aus dem Polnischen von Andreas Volk
Literatur:
Alberski, Robert; Jednaka, Wiesława: Wybory prezydenckie i parlamentarne, in: Ewolucja polskiego systemu politycznego po 1989 roku w świetle komparatystycznej teorii polityki, hg. von Andrzej Antoszewski, Wrocław 1994, S. 65–96.
Becker, Ernst Wolfgang (Hg.): Theodor Heuss. Vater der Verfassung. Zwei Reden im Parlamentarischen Rat über das Grundgesetz 1948/1949, München 2009.
CBOS: Chcemy chodzić na wybory – deklaracje o uczestnictwie i ocena rangi wyborów. Komunikat z badań (2019), Nr. 67, https://www.cbos.pl/SPISKOM.POL/2019/K_067_19.PDF, 17.11.2021.
Eugeniusz Zieliński: Prezydent Federalny, in: System polityczny Republiki Federalnej Niemiec (wybrane problemy), hg. von Stanisław Sulowski und Konstanty Adam Wojtaszczyk, Warszawa 2005, S. 98–118.
Garlicki, Leszek: Ustrój polityczny Republiki Federalnej Niemiec, Warszawa 1985.
Gdulewicz, Ewa: Ustrój polityczny Niemiec, in: Ustroje państw współczesnych, Band 1, hg. von Wiesław Skrzydło, Lublin 2005, S. 93–126.
Gelles, Katarzyna: O Prusach. W siedemdziesiątą rocznicę likwidacji państwa pruskiego, in: Sprawy wewnątrzniemieckie, hg. von Katarzyna Gelles, Wrocław 2017, S. 13–27.
Kohl, Helmut; Gorbatschow, Michail: Gemeinsame Erklärung, unterzeichnet von Bundeskanzler Helmut Kohl und dem sowjetischen Partei- und Staatschef Michail Gorbatschow in Bonn am 13. Juni 1989, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 61–89.
Kozerski, Mariusz: Możliwość wprowadzenia nowego podziału obszaru Niemiec w świetle Ustawy Zasadniczej, in: Sprawy niemieckie i polsko-niemieckie w XX i XXI wieku, red. Romuald Gelles, Wrocław 2008, S. 97–109.
Kwaśniewski, Aleksander: Polska i Niemcy – partnerzy w zjednoczonej Europie (Wykład prezydenta Polski Aleksandra Kwaśniewskiego w Fundacji im. Friedricha Eberta, Berlin, 6.3.2002), in: Zbiór dokumentów 2002, Nr. 1, Akademia Dyplomatyczna MSZ, S. 159–170.
Lisicka, Halina: Ewolucja reżimu politycznego w Polsce, in: Ewolucja polskiego systemu politycznego po 1989 roku w świetle komparatystycznej teorii polityki, hg. von Andrzej Antoszewski, Wrocław 1994, S. 22–40.
Loew, Peter Oliver; Łada, Agnieszka (Hg.): Szukać tego, co nas łączy. Rozwój, szanse i wyzwania partnerstw miast z Polski i Niemiec. Warszawa – Darmstadt 2020.
Müller, Jan-Werner: Co to jest populizm?, Warszawa 2017.
Niedermayer, Oskar: Die Aufsteiger. Die Alternative für Deutschland, Sankt Augustin – Berlin 2018.
Osiński, Joachim; Pytlik, Bogusław: Prezydent Rzeczypospolitej Polskiej, in: Prezydent w państwach współczesnych, hg. von Joachim Osiński, Warszawa 2009, S. 471–531.
Stein, Torsten: Bundespräsident als „pouvoir neutre“? in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (2009), Nr. 69, S. 249–256.
Tujdowski, Marcin: Próba delegalizacji skrajnie prawicowej Narodowodemokratycznej Partii Niemiec (NPD) – polski punkt widzenia, in: Biuletyn Instytutu Zachodniego 2012, Nr. 112 (https://iz.poznan.pl/plik,pobierz,371,9bd63f160837b6d3e8019afe35d62b03/571-112%20pl.pdf), 17.11.2021.
Wolle, Stefan: Die heile Welt der Diktatur: Alltag und Herrschaft in der DDR 1971–1989, Berlin 1998.
Woś, Rafał: Niemcy po wyborach landowych, in: Biuletyn Niemiecki (2011), Nr. 20 (https://fwpn.org.pl/assets/Publikacje/Biuletyn_Niemiecki/BIULETYN_NIEMIECKI_NR_42.pdf), 17.11.2021.
Gelles, Katarzyna, Dr. habil., verfasste den Beitrag „Das politische System in Deutschland und Polen (Politik)“. Sie ist Professorin an der Universität Wrocław und arbeitet in den Bereichen Internationale Beziehungen, Politische Wissenschaft und Deutschlandforschung.